Jahrgang 
1929
Einzelbild herunterladen

9

u. dgl. verſichert. Der Verſicherungsbeitrag iſt für jeden Schüler auf 1,20 RM. feſtgeſetzt. Dafür erſetzt die Geſellſchaft die etwa notwendigen Heilkoſten bis zum Betrage von 1500 RM. und ver⸗ pflichtet ſich zu einer Kapitalzahlung bis zu 15000 RM. bei dauernder Invalidität. Auch in ſolchen Fällen, in denen eine Krankenkaſſe in Betracht käme, aber wegen der Doppelverſicherung nichts be⸗ zahlt, hat ſich die Geſellſchaft zur Uebernahme der Verpflichtung bereit erklärt. Die Verſicherungs⸗ beiträge der Schüler ſind nach§ 3 der Schulordnung pflichtgemäß zu entrichten und werden bis zum 15. Mai eingezogen.

Das Schulgeld beträgt monatlich 17,50 RM. Befinden ſich mehrere Geſchwiſter gleich⸗ zeitig in der Schulausbildung, ſo ermäßigt ſich das Schulgeld, und zwar bei zwei Geſchwiſtern auf 14,50 RM., bei drei auf 11,50 RM., bei vier auf 9 RM., bei fünf auf 6,50 RM., bei ſechs und mehr Geſchwiſtern auf 4 RM. für den Monat. Die Ermäßigung gilt nicht nur, wenn Ge⸗ ſchwiſter die gleiche höhere Schule beſuchen, ſondern auch, wenn ſich Geſchwiſter in verſchiedenen höheren Schulen, in der Volksſchule lausſchließlich Pflichtfortbildungsſchule), in Privatſchulen, gewerb⸗ lichen Unterrichtsanſtalten, auf der Univerſität oder Hochſchule befinden. Geſchwiſter, die Muſik⸗ Handels⸗, Haushaltungs⸗, Koch⸗ oder ähnliche Schulen beſuchen, werden nur dann bei der Feſtſetzung des Schulgeldes in Betracht gezogen, wenn ſie während des ganzen Jahres wöchentlich mindeſtens 18 Stunden Unnterricht erhalten.

Nidda, im März 1929.

Die Direktion der Realſchule:

Lauckhard.