VI. Bekanntmachungen. 1. Mitteilungen an die Eltern.
a) Schriftliche Arbeiten Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird den Eltern der Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen der Woche sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, sich von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten.
b) Persönliche Besprechungen. Um die wünschenswerte UÜbereinstimmung zwischen Schule und Haus herzustellen, empfiehlt es sich für die Eltern, gelegentlich Rücksprache mit dem Klassenführer und den Klassenlehrern zu nehmen. Hierzu ist ein besonderes Sprechzimmer im Schulgebäude eingerichtet. Die geeignete Zeit kann durch vorherige Mitteilung des beabsichtigten Besuches leicht festgestellt werden. Während ihrer Unterrichtsstunden sind die Lehrer nicht zu sprechen.
c) Im Interesse ihrer Kinder werden die Eltern gebeten, die Schule im Kampfe gegen die Schand- und Schundliteratur nach Kräften zu unterstützen. Es wird sich vor allen Dingen empfehlen, die Lektüre der Kinder zu überwachen, ihre Geldausgaben zu kontrollieren und sie von dem Besuch von Geschäften und Läden abzuhalten, wo solches Schund- und Schandzeug ausliegt und verkauft wird. Es gibt genug gute und billige Bücher, welche der Jugend empfohlen werden können, und die Klassenlehrer werden stets gerne bereit sein, auf Wunsch geeignete Mitteilungen zu machen. Auch vom Besuch ungeeigneter Veran- staltungen und Vorstellungen sind die Schüler fernzuhalten, dagegen ist ihnen die Teilnahme an Spielen und körperlichen Übungen jeder Art zu empfehlen. Den äàlteren Schülern wird die Teilnahnme an der Jugendwehr ganz besonders ans erz gelegt.
d) Ferien im Schuljahre 1915/16. Pfingstferien eine Woche vom 24. bis 29. Mai, Sommerferien vier Wochen vom 15. Juli bis 11. August, Herbstferien zwei Wochen vom 30. September bis 13. Oktober, Weihnachtsferien zwei Wochen vom 23. Dezember bis 5. Januar. Osterferien zwei Wochen vom 17. April bis 1. Mai.
2. Anfang des neuen Schuljahres, Aufnahme von Schülern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 12. April.
Die Aufnahmeprüfung neu eintretender Schüler findet an diesem Tage von 8 ½ Uhr an statt.
Von Schülern, welche in der Sexta eintreten wollen, wird verlangt, daß sie 9 Jahre alt sind(bezw. bis zum 30. September spätestens 9 Jahre werden), und daß sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen; die aus der Vorschule der Gymnasien in die Sexta versetzten Schüler sind von der Aufnahmeprüfung befreit.
. Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigem Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden.
Auswärtige Schüler müssen so untergebracht werden, daß sie unter genügender Aufsicht stehen; auch ist von Wohnungs- bezw. Mittagsaufenthalt dem betreffenden Klassenführer Anzeige zu machen.
MAlNZ, im März 1915.
Großherzogl. Direktion des Realgymnasiums Geh Schulrat Dr. Kemmer.


