Jahrgang 
1914
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VI. Bekanntmachungen.

1. Mitteilungen an die Eltern.

a) Schriftliche Arbeiten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird den Eltern der Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen der Woche sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, sich von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten.

b) Persönliche Besprechungen. Um die wünschenswerte UÜbereinstimmung zwischen Schule und Haus herzustellen, empfiehlt es sich für die Eltern, gelegentlich Rück- sprache mit dem Klassenführer und den Klassenlehrern zu nehmen. Hierzu ist ein besonderes Sprechzimmer im Schulgebäude eingerichtet. Die geeignete Zeit kann durch vorherige Mitteilung des beabsichtigten Besuches leicht festgestellt werden. Während ihrer Unterrichts- stunden sind die Lehrer nicht zu sprechen.

c) Im Interesse ihrer Kinder werden die Eltern gebeten, die Schule im Kampfe gegen die Schand- und Schundliteratur nach Kräften zu unterstützen. Es wird sich vor allen Dingen empfehlen, die Lektüre der Kinder zu überwachen, ihre Geldausgaben zu kontrollieren und sie von dem Besuch von Geschäften und Läden abzuhalten, wo solches Schund- und Schandzeug ausliegt und verkauft wird. Es gibt genug gute und billige Bücher, welche der Jugend empfohlen werden können, und die Klassenlehrer werden stets gerne bereit sein, auf Wunsch geeignete Mitteilungen zu machen. Auch vom Besuch ungeeigneter Veran- staltungen und Vorstellungen sind die Schüler fernzuhalten, dagegen ist ihnen die Teilnahme an den oben erwähnten Spielen zu empfehlen.

d) Ferien. Auf Anordnung Großh. Ministeriums des Innern Abteilung für Schul- angelegenheiten wurde im Herbst 1913 eine erneute Abstimmung an den höheren Schulen von Mainz vorgenommen über die Frage, ob die seit zwei Jahren geltende Ferienordnung (Sommer- und Herbstferien) beibehalten oder zu der früheren Ferienordnung(nur Herbst- ferien) zurückgekehrt werden sollte. Da sich eine große Mehrheit für die Sommerferien erklärt hat, ist deren Beibehaltung verfügt worden. Im Schuljahr 1914/15 sind daher folgende Ferien: Pfingstferien eine Woche vom 1. bis 6. Juni. Sommerferien vier Wochen vom 16. Juli bis 12. August. Herbstferien zwei Wochen vom 1. bis 14. Oktober. Weihnachtsferien zwei Wochen vom 24. Dezember bis 6. Januar. Osterferien zwei Wochen vom 29. März bis 10. April.

2. Anfang des neuen Schuljahres, Aufnahme von Schülern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April. An diesem Tage vormittags 11 Uhr findet die feierliche Einweihung unseres neuen Schulgebäudes an der Diether von Isenburg- und Greiffenklaustraße in der Turnhalle daselbst statt, wozu die sämtlichen Be- hörden unserer Stadt, die Eltern unserer Schüler und alle Freunde der Anstalt hiermit er- gebenst eingeladen werden.

Die Aufnahmeprüfung neu eintretender Schüler findet Dienstag, den 21. April, von 8 ½ Uhr an statt.

Von Schülern, welche in die Sexta eintreten wollen, wird verlangt, daß sie 9 Jahre alt sind(bzw. bis zum 30. September spätestens 9 Jahre werden), und daß sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen; die aus der Vorschule der Gymnasien in die Sexta versetzten Schüler sind von der Aufnahmeprüfung befreit.

Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden.

Auswärtige Schüler müssen so untergebracht werden, daß sie unter genügender Aufsicht stehen; auch ist von Wohnungs- bzw. Mittagsaufenthalt dem betreffenden Klassenführer Anzeige zu machen.

MAINZ, im März 1914.

Großherzogl. Direktion des Realgymnasiums Geh. Schulrat Dr. Kemmer.