Jahrgang 
1910
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V. Bekanntmachungen.

1. Mitteilungen an die Eltern.

a) Schriftliche Arbeiten. Zu Beginn eines jeden Halbjahres wird den Eltern der Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen der Woche sich die Hefte mit den von den Lehrern durchgesehenen und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, sich von den Fort- schritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten..

b) Persönliche Besprechungen. Um die wünschenswerte UÜbereinstimmung zwischen Schule und Haus herzustellen, empfiehlt es sich für die Eltern, gelegentlich Rück- sprache mit dem Klassenführer und den Klassenlehrern zu nehmen. Hierzu ist ein be- sonderes Sprechzimmer im Schulgebäude eingerichtet. Die geeignete Zeit kann durch vorherige Mitteilung des beabsichtigten Besuches leicht festgestellt werden. Während ihrer Unterrichtsstunden sind die Lehrer nicht zu sprechen.

c) Befreiungen von allgemein verbindlichen Lehrstunden können nach§ 4 der Schul- ordnung nur durch den Direktor und nur für kürzere Zeit erteilt werden, wenn triftige Gründe hierfür vorliegen.

d) Im Interesse ihrer Kinder werden die Eltern gebeten, die Schule im Kampfe gegen die Schand- und Schundliteratur nach Kräften zu unterstützen. Es wird sich vor allen Dingen empfehlen, die Lektüre der Kinder zu überwachen, ihre Geldausgaben zu kontrollieren und sie von dem Besuch von Geschäften und Läden abzuhalten, wo solches Schund- und Schandzeug ausliegt und verkauft wird. Es gibt genug gute und billige Bücher, welche der jugend empfohlen werden können, und die Klassenlehrer werden stets gerne bereit sein, auf Wunsch geeignete Mitteilungen zu machen.

2. Anfang des neuen Schuljahres, Anmeldungen und Aufnahmebedingungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April.

Anmeldungen zum Eintritt werden Montag, den 14. März von 9 l und 35 Uhr im Direktorzimmer des Realgymnasiums entgegengenommen. Dabei ist das Geburtszeugnis, der letzte Impfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 4. April von 8 Uhr an statt.

Von Schülern, welche in die Sexta eintreten wollen, wird verlangt, dass sie 9ↄ Jahre alt sind(bezw. bis 30. September spätestens 9 Jahre alt werden), und dass sie die erforder- lichen Kenntnisse nachweisen; die aus der Vorschule des Gymnasiums in die Sexta ver- setzten Schüler sind von der Aufnahmeprüfung befrreit.

Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kennt- nisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden.

Auswärtige Schüler müssen so untergebracht werden, dass sie unter genügen- der Aufsicht stehen; auch ist von Wohnungs- bezw. Mittagsaufenthalt dem betrefienden Klassenführer Anzeige zu machen.

Mainz, im März 1910.

Grossherzogliche Direktion des Realgymnasiums Geh. Schulrat Dr. Remmer.