— 25—õ 9. von dem Schüler der IIIb, Hermann Schneider, Kunſtwaben; 10.„„.„ V, Siegfried Müller, einen Kolibri; 11.„„„„ Kl. Za, Johann Rohr, ooſſile Fiſche;
12.„„.„„ 4a, Franz Fauſt, Hörner von einem ungariſchen Schafe;
13.„„„„„ 5a, Anton Brückbauer, einen Eisvogel und einen Buſſard;
14.„„„„„ 5b, Hans Rückeshäuſer, eine Blaumeiſe;
15.„„„„„ 5a, Georg Mathi, 2 Bände„Cooper, Lederſtrumpfgeſchichten“; 16.„„„„„ 5a, Rudolf Döll, Grimm's Märchen und Föhſe's„Der weiße Adler“; 17.„„„„„ 5a, Theodor Reiber, Braun’'s„Immergrün“;
18.„„„„„ 5a, Ludwig Zerbes, Hoffmann's„Touſſaint, der Negerheld“.
II. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen für die Aufnahme in die Anſtalt.
Das Schuljahr beginnt Montag den 18. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am Freitag den 15. und Samstag den 16. April von 8—12 Uhr von dem Unterzeichneten in deſſen Amtszimmer im Schulgebäude entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Ab⸗ gangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.
Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. ſpäteſtens 9 Jahre alt werden), die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, ſowie mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſind.— Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die 7. Klaſſe der Realſchule.— Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem betr. Klaſſenführer Anzeige zu machen.
Mainz, den 7. März 1898.
Großherzogliche Direklion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Dr. Schön.


