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II. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen für die Aufnahme in die Anfſtalt.
Das Schuljahr beginnt Montag den 26. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am Freitag den 23. und Samstag den 24. April von 8—12 Uhrvon dem Unterzeichneten in deſſen Amtszimmer im Schulgebäude entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Ab⸗ gangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.
Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. ſpäteſtens 9 Jahre alt werden,, die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, ſowie mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſind.— Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die 7. Klaſſe der Realſchule.— Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem betr. Klaſſenführer Anzeige zu machen.
Mainz, den 11. März 1897.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule. Dr. Schön.


