Jahrgang 
1894
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen für die Aufnahme in die Anſtalt.

Das Schuljahr beginnt Montag den 9. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am Samstag den 7. April von 812 Uhr von dem Unterzeichneten in deſſen Amtszimmer im Schulgebäude entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.

Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. ſpäteſtens 9 Jahre alt werden),, die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, ſowie mit den Anfangsgründen der Formlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſind. Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die 7. Klaſſe der Realſchule. Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem betr. Klaſſenführer Anzeige zu machen.

Mainz, den 1. März 1894.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Dr. Schön.