26
II. Bekanntmachungen
n) über Einrichtung einer Arbeitsſtunde.
Auf Wunſch vieler Eltern iſt an unſerer Anſtalt eine Arbeitsſtunde eingerichtet worden, in welcher Schüler, die zu Hauſe nicht genügend beaufſichtigt werden können, oder denen der zu ungeſtörter Arbeit geeignete Raum fehlt, ihre Aufgaben unter Aufſicht von Lehrern anfertigen können. Das Honorar für den Schüler iſt auf 10 Mk. monatlich feſtgeſetzt.
b) über Zeit und Bedingungen der Aufrahme in die Anſtalt.
Das Schuljahr beginnt Montag den 10. April*). Da wegen Ueberfüllung der unteren Klaſſen der Realſchule unter Umſtänden Klaſſenteilungen notwendig werden könnten, ſo iſt es wünſchenswert, die Zahl der eintretenden Schüler ſchon einige Zeit vor Beginn des neuen Schuljahres zu kennen. Die Anmeldungen werden deshalb ſchon Montag, den 27. März, von 8— 12 Uhr von dem Unterzeichneten auf dem Amtszimmer der Direktion entgegengenommen. Er⸗ forderlich ſind dabei außer dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.
Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. 9 Jahre alt werden), die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen ſowie mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſind.— Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule.— Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem betr. Klaſſenführer Anzeige zu machen.
*) Bezüglich der Anfangsſtunde bleibt mit Rückſicht auf die Frage der Einführung mitteleuropäiſcher Zeit genauere öffentliche Mitteilung vorbehalten.
Mainz, am 10. März 1893.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Profeſſor Dr. Denk i. V.


