Jahrgang 
1892
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II. Bekanntmachungen.

a) über Einrichtung einer Arbeitsſtunde.

Auf Wunſch vieler Eltern iſt an unſerer Schule eine Arbeitsſtunde eingerichtet worden, in welcher Schüler, die zu Hauſe nicht genügend beaufſichtigt werden können, oder denen der zu ungeſtörter Arbeit geeignete Raum fehlt, ihre Schularbeiten unter Aufſicht von Lehrern anfertigen können. Das Honorar für den Schüler iſt auf 10 Mk. monatlich feſtgeſetzt.

b) über Zeit und Bedingungen für die Aufnahme in die Anſtalt.

Das Schuljahr beginnt Montag den 25. April, Vormittags 8 Uhr. Da wegen Ueber⸗ füllung der unteren Klaſſen der Realſchule unter Umſtänden Klaſſenteilungen notwendig werden könnten, ſo iſt es wünſchenswert, die Zahl der eintretenden Schüler ſchon einige Zeit vor Beginn des neuen Schuljahres zu kennen. Die Anmeldungen werden deßhalb ſchon am Montag, den 4. April, von 812 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.

Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. 9 Jahre alt werden), die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſind. Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule. Auswärtige Schüler

müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem betr. Klaſſenführer Anzeige zu machen.

Mainz, am 18. März 1892.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Dr. Schön.