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a) über Einrichtung einer Arbeitsſtunde.
Auf Wunſch vieler Eltern iſt im vorigen Jahre an unſerer Schule eine Arbeitsſtunde eingerichtet worden, in welcher Schüler, die zu Hauſe nicht genügend beaufſichtigt werden können, oder denen der zu ungeſtörter Arbeit geeignete Raum fehlt, ihre Schularbeiten unter Aufſicht von Lehrern anfertigen können. Das Honorar für den Schüler iſt auf 10 Mk. monatlich feſtgeſetzt.
b) über Beit und Bedingungen für die Aufnahme in die Anſtalt.
Das Schuljahr beginnt Dienſtag den 7. April, Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am 6. April von 8—12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.
Schüler, welche in die Sexta des Realgymnaſiums eintreten wollen, müſſen 9 Jahre alt ſein, die deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, mit den Anfangsgründen der Formenlehre und den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen bekannt ſein.— Dieſelben Bedingungen gelten für Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule.— Auswärtige Schüler müſſen ſo untergebracht werden, daß ſie unter genügender Aufſicht ſtehen; auch iſt von Wohnung und Mittagstiſch dem Unterzeichneten Anzeige zu machen.
Mainz, am 1. März 1891.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule. Dr. Schön.


