Jahrgang 
1911
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V. Mitteilungen und Bekanntmachungen.

Die verehrten Eltern unserer Schüler möchten wir dringend bitten, ihre Kinder, die kleinen wie die grossen, mehr zur Benutzung unseres schönen Spielplatzes auf dem Linsenberg anzuhalten. Gewöhnlich sagt man, unsere RKinder spielten gerne, ein Zwang dazu sei im allgemeinen nicht nötig, höchstens für Grosstädte könne er gelten. Aber auch in diesen sei es gewöhnlich nicht fehlende Lust am Spiel, sondern Mangel an freien Plätzen, der das grössere gemeinsame Spiel nicht aufkommen lasse. Nun haben wir den geeigneten Spielplatz, und doch er wird verhältnismässig wenig benutazt. Das schlichte Spazierengehen genügt für jugendliche Leiber zur Erholung und Kräftigung nicht, und wenn es in gewohnheitsmässiges Bummeln in den Strassen der Stadt aus- artet oder sich ganz darauf beschränkt, ist es erst recht verkehrt. Als Gegengewicht für das viele Sitzen braucht unsere Schuljugend ein ausgiebiges Austummeln in selbst- gewählten Spielformen, wozu auf dem erwähnten Spielplatz die beste Gelegenheit geboten ist. Die sog. Schülerselbstverwaltung ist berufen, auch hier eine Rolle zu spielen. Selbstbeherrschung und Wagemut, Geistesgegenwart und Gewandtheit, Gemeinsinn und Freude am Gelingen, freiwillige Unterordnung und Gefühl für Verantwortung, alles das kommt nebenbei noch zur Entwicklung und Geltung. Eine besondere Beaufsichtigung ist nicht einmal nötig, wenn erst der richtige Spielgeist die Herrschaft gewonnen hat. Auch der mittuende Lehrer reiht sich ein und reiht sich unter.Es müssen KRnaben gewagt werden, sagt Herbart der Philosoph,um Männer zu werden. Wir bitten dem- gemäss nochmals um gefällige Mithülfe, um auch diesem wichtigen Gebiet der Erziehung allmählich eine befriedigende Ausgestaltung zu sichern.

Nach wie vor wenden wir uns auf Grund sehr übler Erfahrungen, die in Schulen gemacht worden sind, vertrauensvoll an die Eltern unserer Schüler und die ihnen Nahe- stehenden mit dem Ersuchen, die Schule in ihrer Stellungnahme gegen die sog. Schmutz- und Schundliteratur nachdrücklichst unterstützen zu wollen. jedermann kann bei gegebener Gelegenheit still für sich zur Besserung der Zustände beitragen.

Neuerdings sind wir in unseren Massnahmen gegen die drohenden Gefahren durch eine Verordnung des Grossherzogl. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulan- gelegenheiten, vom 24. Oktober 1910, besser gestellt. Dort heisst es unter anderem:Die Schaufenster und Läden der Buch- und Schreibwarenhändler und ähnlicher Geschäfte sind daraufhin im Auge zu behalten, dass sie der Jugend nachteilige Druckschriften und Abbildungen nicht enthalten. Huf die Beseitigung der beanstandeten Sachen ist mit dem Hinweis darauf einzuwirken, dass andernfalls den Schülern aus schul- disziplinären Gründen verboten werden müsste, ihren Bedarf in den betreffenden Geschäften zu decken.

Die Schule ist also für die Zukunft berechtigt, den Schülern den Besuch bestimmter verdächtiger Geschäfte zu verbieten. Diese Ermächtigung, die der Schulleitung früher nicht zustand, bedeutet deswegen eine erhebliche Erleichterung und Unterstützung unserer Bestrebungen, weil uns damit ein kräftiges Mittel zur Verfügung steht, auf die Ent- schliessung der Geschäftsleute Einfluss zu gewinnen. Denn jetzt ist dem im Entstehen begriffenen Mainzer Verband zum Schutz der Jugend gegen die Schundliteratur der Weg