12
V. Bekanntmachungen und Anempfehlungen.
1) Das neue Schuljahr beginnt Montag, 8. April, vormittags 9 ¼ Uhr nach dem für die katholischen und evangelischen Schüler üblichen Gottesdienste. Noch etwa ausstehende Aufnahmeprüfungen werden an diesem Tage
vorgenommen. 2) In die Zeit von Ostern 1907 bis Ostern 1908 fallen folgende Ferien: Erster Ferientag Letzter Ferientag
Osterferien 1907: 18. März 6. April Pfingsten: 20. Mai 25. Mai Herbstferien: 5. August 7. September Weihnachtsferien: 23. Dezember 4. Januar Osterferien 1908: 6. April 25. April
Dazu kommen folgende schulfreie Einzeltage: Himmelfahrtstag, 9. Mai; Wronleichnamstag, 30. Mai; Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Grossherzogin, 17. September; Aller Heiligentag, 1. November; Pastnacht: Montag und Dienstag, 2. u. 3. März.
3) Gesuche um Freistellen sind in der Regel am Anfang des Schuljahres einzureichen. Die seitherigen Inhaber von Freistellen müssen ihre Gesuche für das bevorstehende Schuljahr erneuern. Eine besondere Aufforde- rung dazu ergeht nicht.
Die Bewilligung einer Freistelle ist vor allem von dem Nachweis der Bedürftigkeit abhängig. Sodann muss aber auch die gute Befähigung, das tüchtige Streben und das tadelfreie Verhalten des Bewerbers derart sein, dass die Verleihung im öffentlichen Interesse wünschenswert erscheint.
4) Um den Wünschen derjenigen Eltern entgegenzukommen, die sich über Prüfungen, Lehrpläne, Schulord- nung, Berechtigungen der einzelnen Anstalten, Schulgeld,(Erlass, Zuschlag etc.) unterrichten möchten, machen wir aufmerksam auf die amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Grossherzogtums Hessen, Darmstadt 1906, Staatsverlag. Preis: 1 Mk. 20 Pfg.
5) Die Eltern werden auch heuer darauf hingewiesen, dass Brüder, die verschiedene staatliche höhere Lehranstalten des Grossherzogtums besuchen, alle diejenigen Vorteile geniessen, auf welche sie früher nur als Schüler einer Anstalt Anspruch hatten.
6) Die Eltern werden gebeten, sich zu Hause regelmässig über die Fortschritte der Schüler, soweit sie in den schriftlichen Arbeiten zu Tage treten, auf dem laufenden halten zu wollen. Zu diesem Zweck wird zu Anfang eines jeden Halbjahres den Eltern genau mitgeteilt, an welchen Tagen der Woche die vom Lehrer korrigierten und beurteilten Klassenarbeiten(die deutschen Aufsätze ausgenommen) zurückgegeben werden. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Eltern die angegebenen Zeiten wohl merkten und die Vorlegung der Hefte von ihren Kindern auch regelmässig forderten. Dagegen kann die Schule nicht verlangen, dass die Lltern diese Hefte mit ihrer Unterschrift versehen. Dies ist bei einigen Eltern üblich, bleibt aber vollständig in deren Belieben gestelit.
7) Die Eltern unserer Schüler werden uns zu jeder Zeit gerne bereit finden, die Schule und die Schüler berührende Fragen mit ihnen zu besprechen. Wir bitten ergebenst, keinen wichtigen Anlass dazu unbenutzt zu lassen. Die Schule bedarf zu ihrem Gedeihen unbedingt der unermüdlichen ehrlichen Mitarbeit besonnener Väter und Mütter.
8) Wir weisen die Eltern der auswärtigen Schüler darauf hin, dass die uns anvertrauten Schüler auch ausser- halb der Stadt Mainz, selbstverständlich auch in den Ferien, der Schulordnung, die den Eltern bekannt ist, unterstehen.
9) Der Unterricht beginnt in der Zeit von Ostern bis Pfingsten um 8 Uhr vormittags und dauert bis 12 ¾ Uhr. Nach Pfingsten beginnt er um 7 ¼ Uhr und dauert bis 12 Uhr.
MAINZ, 16. März 1907. Grossherzogliche Direktion des Ostergymnasiums:
Dr. Helm.


