Jahrgang 
1928
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E. Bekanntmachungen.

1. Der Unterricht beginnt in allen Klassen:

Dienstag, den 24. April 1928, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 23. April 1928, vormittags von 9 Uhr an statt.

2. Ferienordnung für das Schuljahr 1928/29. Pfingsten: 27. Mai bis 3. Juni 1928. Som- mer: 7. Juli bis 5. August 1928. Herbst: 23. September bis 7. Oktober 1928. Weihnach- ten: 23. Dezember 1928 bis 6. Januar 1929. Ostern: Der Beginn wird vom Landesamt beson- ders bestimmt.

3. Die Lehrer sind nur in den Pausen zu sprechen. Es empfiehlt sich, die Lehrer, mit denen die Eltern sprechen wollen, vorher durch die Schüler fragen zu lassen, wann sie mit Sicherheit anzu- treffen sind.

Der Direktor ist in der Regel täglich zwischen 11 und 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Auch hier empfiehlt sich vorherige Anmeldung, besonders wenn Auskunft über die Lei- stungen von Schülern gewünscht wird.

4. Sollte Privatunterricht notwendig werden, so bitten wir die Eltern, sich von der Schule be- raten zu lassen, um zu vermeiden, dass ungeeignete Lehrer herangezogen werden.

Kurz vor Schluss des Halbjahres Privatunterricht erteilen zu lassen, um bessere Noten zu er- zielen, ist zwecklos. Zeigen sich bei einem Schüler Lücken, dann empfiehlt sich sofortige Rück- sprache mit dem Klassenlehrer und dem Direktor.

6. Abgangszeugnisse werden erst ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. Der quittierte Schulgeldzettel muss vorgelegt werden.

Mainz, im März 1928.

Direktion der Oberrealschule

und des Reformrealgymnasiums i. E.:

Poepperling, Oberstudiendirektor.