Jahrgang 
1927
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F. Bekanntmachungen.

1. Der Unterricht beginnt in allen Klassen:

Dienstag, den 26. Xpril 1927, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 25. April 1927, vormittags von 9 Uhr an statt. 2. Ferienordnung für das Schuljahr 1927/28. Pfingsten: 5. bis 12. Juni 1927. Sommer:

16. Juli bis 16. August 1927. Herbst: 25. September bis 9. Oktober 1927. Weihnachten: 22. Dezember 1927 bis 4. Januar 1928. Ostern: Der Beginn wird vom Landesamt besonders

bestimmt. 3. Die Lehrer sind nur in den Pausen zu sprechen. Es empfiehlt sich, die Lehrer, mit denen die Eltern sprechen wollen, vorher durch die Schüler fragen zu lassen, wann sie mit Sicherheit

anzutreffen sind. Der Direktor ist in der Regel täglich zwischen 11 und 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Von Besuchen in seiner Privatwohnung bitten wir abzusehen.

4. Sollte Privatunterricht notwendig werden, so bitten wir die Eltern, sich von der Schule be- raten zu lassen, um zu vermeiden, daß ungeeignete Lehrer herangezogen werden.

Kurz vor Schluß des Halbjahrs Privatunterricht erteilen zu lassen, um bessere Noten zu er- zielen, ist zwecklos. Zeigen sich bei einem Schüler Lücken, dann empfiehlt sich sofortige Rück- sprache mit den Klassenlehrern und dem Direktor.

5. Abgangszeugnisse werden erst ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. Der quittierte Schulgeldzettel muß vorgelegt werden.

Mainz, im März 1927.

Direktion der Oberrealschule und des Reformrealgymnasiums i. E.:

Poepperling, Oberstudiendirektor.