Jahrgang 
1929
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Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Unſere Oſtern 1925 aus einer zehnſtufigen in eine neunſtufige umgewandelte Lehranſtalt, die ſeit dieſem Jahre den NamenStudienanſtalt führt, bildet mit Beginn des neuen Schuljahres die erſten Oberkertien. Dieſe ſowie die Sexten, Quinten, Quarten, die Oberſekunden, die Unterprimen und die Ober⸗ primen werden nach den neuen Plänen unterrichtetk.

2. Auch in dieſem Jahre ſtehen Freiſtellen zur Verfügung. Nur Schülerinnen, die ſich in⸗ und außer⸗ halb der Schule eines guten Betragens befleißigen, die gute Leiſtungen aufzuweiſen haben, können bei der Vergebung berückſichtigt werden. Die Freiſtelle wird höchſtens für die Dauer eines Schuljahrs verliehen. Sie muß, falls ſie weiterhin beanſprucht wird, zu Beginn eines jeden Schuljahrs von dem Erziehungs⸗ berechtigten neu beantragt werden. Beſondere Vordrucke hierfür ſind bei der Direktion erhältlich. In der Regel ſollen neu eingekretene Schülerinnen im 1. Jahr nicht bedacht werden.

3. Die Schreib⸗ und Rückgabetage der ſchriftlichen Arbeiten ſind jeweils auf der 1. Seite des betr. Heftes bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, die Kenntnisnahme dieſer Mitteilung durch Unter⸗ ſchrift zu beſtätigen.

4. Die Befreiung von einzelnen Fächern aus Geſundheitsrückſichten kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes geſchehen, wofür eigens vorgedruckte Formulare auf dem Sekretariate der Anſtalt zu haben ſind. Die Schule hat das Recht, ungenügend ausgefertigte Atteſte zur Vervollſtändigung zurückzu⸗ geben, bezw. in Zweifelsfällen die Enkſcheidung durch den Amtsarzt treffen zu laſſen.

5. Beurlaubungen von Unterrichksſtunden und den von der Schule angeſetzten Veranſtaltungen ſind vorher bei dem Direktor oder bei dem Klaſſenführer zu beantragen. Auch ſind die Eltern verpflichtet, bei Erkrankungen ihrer Kinder bereiks nach dem 2. Fehltage der Schule Mitteilung zu machen.

6. Jede neu eintretende Schülerin erhält ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung für die höheren Lehranſtalten des Volksſtaates Heſſen zur Weitergabe ans Elternhaus.

Indem die Eltern(Erziehungsberechtigten) ihre Kinder(Pflegebefohlenen) der Schule anver⸗- trauen, verpflichten ſie ſich, für Befolgung der Schulordnung Sorge zu tragen, und bekunden dies durch ihre Unterſchrift.

7. Mit Beginn des neuen Schuljahrs werden unſere Schülerinnen laut eines Vertrags des Mi⸗ niſteriums für Kultus und Bildungsweſen in Darmſtadt und der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden gegen ein Entgelt von 1.20 RM. im Jahr gegen Unfälle beim Schulbeſuch verſichert. Dieſe Einrichtung hat ſich in den letzten 2 Jahren als ſehr ſegensreich erwieſen und manche Eltern großer Sor⸗ gen enthoben.

8. Der Direktor iſt während der Schulzeit käglich von 11.3012.30 Uhr in ſeinem Amtszimmer (Zimmer 23) zu ſprechen.

9. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30 geſtaltet ſich folgendermaßen:

Pfingſtferien: 19. Mai 26. Mai; Sommerferien: 13. Juli 11. Auguſt; Herbſtferien: 29. Sep- kember 13. Oktober; Weihnachksferien: 22. Dezember 19295. Januar 1930. 10. Das Schuljahr beginnt am Montag, den April, 9 Uhr vormittags.

Mainz, den 27. März 1929.. Direltion der Studienanſtalt und der Frauenſchule:

Kohl,

Oberſtudiendirektor.

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