Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Unſre Oſtern 1925 aus einer zehnſtufigen in eine neunſtufige umgewandelte Lehranſtalt, die ſeit dieſem Jahre den Namen„Studienanſtalt“ führt, bildet mit Beginn des neuen Schuljahrs die erſten Untertertien. Dieſe ſowie die Sexten, Quinten, Quarten, die Oberſekunden, die Unterprimen und die Oberprima werden nach den neuen Plänen unterrichtet werden.
2. Auch in dieſem Jahre ſtehen Freiſtellen zur Verfügung. Nur Schülerinnen, die ſich in⸗ und außerhalb der Schule eines guten Betragens befleißigen, die gute Leiſtungen aufzuweiſen haben, können bei der Vergebung berückſichtigt werden. Die Freiſtelle wird höchſtens für die Dauer eines Schuljahrs verliehen. Sie muß, falls ſie weiterhin beanſprucht wird, zu Beginn eines jeden Schul⸗ jahrs von dem Erziehungsberechtigten neu beantragt werden. Beſondere Vordrucke hierfür ſind bei der Direktion erhältlich. In der Regel ſollen neueingetretene Schülerinnen im 1. Jahr nicht be⸗ dacht werden.
3. Die Schreib⸗ und Rückgabetage der ſchriftlichen Arbeiten ſind jeweils auf der 1. Seite des betr. Heftes bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, die Kenntnisnahme dieſer Mitteilung durch Unterſchrift zu beſtätigen.
4. Die Befreiung von einzelnen Fächern aus Geſundheitsrückſichten kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes geſchehen, wofür eigens vorgedruckte Formulare auf dem Sekretariate der Anſtalt zu haben ſind. Die Schule hat das Recht, ungenügend ausgefertigte Atteſte zur Vervollſtän⸗ digung zurückzugeben, bezw. in Zweifelsfällen die Entſcheidung durch den Amtsarzt treffen zu laſſen.
5. Beurlaubungen von Unterrichtsſtunden und den von der Schule angeſetzten Veranſtaltungen ſind vorher bei dem Direktor oder bei dem Klaſſenführer zu beantragen. Auch ſind die Eltern ver⸗ pflichtet, bei Erkrankungen ihrer Kinder bereits nach dem 2. Fehltage der Schule Mitteilung zu machen.
6. Mit Beginn des neuen Schuljahrs werden unſre Schülerinnen laut eines Vertrags des heſſ. Landesamts für das Bildungsweſen in Darmſtadt und der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden gegen ein Entgelt von 0,70 RM. im Jahr gegen Unfälle beim Schulbeſuch verſichert. Dieſe Einrichtung hat ſich im vergangenen Jahr als ſehr ſegensreich erwieſen und manche Eltern großer Sorgen enthoben.
7. Der Direktor iſt während der Schulzeit täglich von 11—12 6 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. 8. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1928/29 geſtaltet ſich folgendermaßen: Pfingſtferien: 27. Mai— 3. Juni; Sommerferien: 7. Juli— 5. Auguſt; Herbſtferien: 23. September— 7. Oktober; Weihnachtsferien: 23. Dezember 1928—6. Januar 1929. 9. Das Schuljahr beginnt am Montag, den 23. April, 9 Uhr vormittags.
Mainz, den 31. März 1928.
Direktion der Studienanſtalt und der Frauenſchule:
Kohl,
Oberſtudiendirektor.
24


