Jahrgang 
1917
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Schuljahrs bekannt, an welchen Tagen die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schrift- lichen Arbeiten in den Händen der Schülerinnen sind. Hierdurch wird den Wünschen solcher Eltern Rechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Töchter durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen. Die Ferienordnung für das Schuljahr 191718 gestaltet sich folgendermassen:

a) Pfingstferien: vom 27. Mai bis zum 3. Juni 1917.

b) Sommerferien: vom 12. Juli bis zum 8. August 1917.

c) Herbstferien: vom 27. September bis zum 10. Oktober 1917.

d) Weihnachtsferien: vom 23. Dezember 1917 bis zum 6. Januar 1918.

e) Osterferien: vom 24. März bis zum 7. April 1918. Durch Stadtverordnetenbeschluß vom 13. November 1907 sind folgende Schulgeldsâtze eingeführt worden:

1) für die Vorschulklassen. 72 M. 2) A.⸗,, B- und D-Klassen, von 75 einschließlich 96 3), 41 120 4) Klassen 7o. 6c und 5..= 80 5) 4 c und 3= 100

Die Verfügung Großherzoglichen Ministerituns vom 25. März 1905, Schulgeld- zuschlag für nichthessische Schüler betreffend, hat einem Stadtverordnetenbeschluß zufolge auch für unsere Schule Gültigkeit. Abgesehen von den in der betr. Verfügung vor- gesehenen Ausnahmefällen wird daher für jede Schülerin, deren Eltern nicht im Großherzog- tum Hessen wohnen, ein Geldzuschlag von 20 M. erhoben. Seminaristinnen und Schülerinnen der Studienanstalt haben jährlich 160 Mark zu zahlen, Nichthessinnen 180 M. Für Frauenschülerinnen ist der jährliche Schulgeldbetrag bei Teilnahme nur an den pflichtmäßigen Fächern 220 M., beim Besuch von mehr als 18(in FlIl) bezw. 17(in Fl) Unterrichtsstunden 260 M.

Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere bloß die Hälfte des für die betr. Klasse festgesetzten Betrags; es gelten in diesem Falle die Schulklassen wie auch die Studienanstalt, das Lehrerinnen-Seminar und die Frauenschule als eine Anstalt.

Die Vergünstigung der Schulgeldbefreiung oder ermäßigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muß jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(d. h. vor dem I. Mai), bei dem Kuratorium darum nachgesucht werden.

Das Schuljahr 1917/18 beginnt Montag, den 16. April. Der Unterzeichnete ist an Wochentagen von 121 Uhr stets in seinem Amtszimmer zu sprechen.

MAINZ, den 31. März 1917.

Die Direktion

des Großherzoglichen Lehrerinnen-Seminars, der Studienanstalt, der Höheren Mädchenschule und der Frauenschule:

Dr. Roemheld.