Jahrgang 
1900
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VI. Bekanntmachungen.

Das Schuljahr 1900/1901 beginnt Montag, den 23. April 1900. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 21. April, vormittags von 9 12 Uhr und nachmittags von 3 5 Uhr, in seinem Amtszimmer im Schulhause(ebener Erde) entgegen.

Beim Eintritt in die Schule ist der Gebürtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, das Abgangszeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. Sep- tember 1. J. das 6. Lebensjahr vollenden.

Schülerin der Seminarabteilung(J b) kann nur sein, wer bis zum 30. September des laufenden Jahres das 16. Lebensjahr vollendet. Die Selekta(-Ia) gewährt auch Hospitan- tinnen Aufnahme d. h. solchen Schülerinnen, die nach freier Wahl nur an einzelnen Unterrichtsstunden teilnehmen.

Das Schulgeld beträgt für die Klassen 107 jährlich Mk. 66; p 64 84; » 3 Ia 120(ba 150 für die Seminarabteilung).

Besuchen Zehwestern Meichzsitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Die Vergünstigung der Schulgeldb efreiung oder-ermässigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muss sie in einer an das Kuratorium zu richtenden Eingabe jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(jedenfalls vor dem 1. Mai), erbeten werden.

Im Interesse solcher Schülerinnen, die aus der Volksschule in unsere Anstalt überzutreten beabsich- tigen, machen wir darauf aufmerksam, dass dieser Wechsel am geeignetsten nach Ablauf des dritten bez. vor Beginn des vierten Schuljahres vorgenommen wird. Mit dem 4. Schuljahre beginnt der französische Unterricht. Wer also für den Übertritt aus der einen in die andere Schule einen späteren Zeitpunkt wählt, muss entweder durch Privatstunden im Französischen sich beiarbeiten oder kann nicht in die seinem Alter entsprechende Klasse aufgenommen werden.

Mainz, 31. März 1900.

Die Direktion der Höheren Mädchenschule:

Prof. Dr. Roemheld.