Jahrgang 
1895
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VI. Bekanntmachungen.

. Das Schuljahr 1895/96 beginnt Montag, den 22. April 1895. 2. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 20. April, vormittags von 9 12 Uhr und nachmittags von

3 5 Uhr, in seinem Amtszimmer im Schulhause(ebener Erde) entgegen.

Beim Eintritt in die Schule ist der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, das Abgangs- zeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. September l. J. das 6. Lebensjahr vollenden.

. Das Schulgeld beträgt für die Klassen 107 jährlich Mk. 66;

» 64 84; 2 3 1 a» 120. Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.

. Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige

darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

. Durch Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 11. Februar d. J. ist,

um eine Uberanstrengung der Schülerinnen zu vermeiden, das Verbot der Hausarbeiten für den Hand- arbeitsunterricht aufs neue eingeschärft worden. Die von der Direktion getroffene Massregel, wonach die Arbeitstaschen, wie dies auch anderwärts vielfach üblich ist, in der Schule zu verbleiben haben, bezweckt die genaue Durchführung dieses Verbots. Während der Ferienzeit tritt sie selbstverständlich ausser Kraft.

. Es wird vorausgesetzt, dass die Schülerinnen der Schulordnung und allen Massnahmen der Schule

sich durchaus fügen und dass die Schule in dieser Beziehung sowie inbezug auf die Haltung und äussere Erscheinung, auf Pünktlichkeit, Fleiss, Gehorsam, Instandhaltung der Bücher, Hefte, Schreib- und Arbeitsgeräte der Schülerinnen vom Elternhause fortdauernd und wirksam unterstützt wird. Etwaige Missstände oder Wünsche bitten wir dem betreffenden Klassenführer bez. der Klassenführerin oder dem Unterzeichneten mitzuteilen.

Mainz, 30. März 1895. Die Direktion der höheren Mädchenschule.

I. V.

Prof. Dr. Roemheld.