Jahrgang 
1894
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VI. Bekanntmachungen.

Das Schuljahr 1894/95 beginnt Montag, den 9. April 1894. Anmeldungen nimmt der Direktor am eben genannten Tage, vormittags von 912 Uhr und nach- mittags von 35 Uhr, in seinem Amtszimmer im Schulhause(ebener Erde) entgegen.

Beim Eintritt in die Schule ist der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein); von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, das Abgangs- zeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. September l. J. das 6. Lebensjahr vollenden.

Das Schulgeld beträgt für die Klassen 10 7 jährlich Mk. 66; *** 8 6 4 84; && 8&& 3 1 a X 120.

Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben dem Direktor Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Es wird vorausgesetzt, dass die Schülerinnen der Schulordnung und allen Massnahmen der Schule sich fügen und dass die Schule in dieser Beziehung sowie inbezug auf die Haltung und äussere Er- scheinung, auf Pünktlichkeit, Fleiss, Gehorsam, Instandhaltung der Bücher, Hefte, Schreib- und Arbeitsgeräte der Schülerinnen vom Elternhause fortdauernd und wirksam unterstützt wird. Etwaige

Missstände oder Wünsche bitten wir der betreffenden Lehrkraft oder dem Direktor alsbald mitzuteilen,

Mainz, 17. März 1894.

Die Direktion der höheren Mädchenschule.

Dr. Keller.