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VI. Bekanntmachungen.
Das Schuljahr 1893/94 beginnt Montag, den 10. April 1893, vormittags 9 Uhr. Anmeldungen nimmt der Direktor Mittwoch, den 5. April 1893, vormittags von 9— 12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr, in seinem Amtszimmer im Schulhause(ebener Erde) entgegen.
Beim Eintritt in die Schule ist der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, das Ab- gangszeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.
In die unterste(10.) Klasse werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. September 1. J. das 6. Lebensjahr vollenden.
Das Schulgeld beträgt für die Klasse 10— 7 jährlich Mk. 66; 4 4 ⸗ 4 ⸗ 6—4 ⸗ 84; 3 ⸗ 4. ⸗ 4 3— 1a« 120.
Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.
Einer beschränkten Anzahl von Schülerinnen kann das Schulgeld ganz oder zur Hälfte erlassen werden. Zum Genusse dieser Vergünstigung berechtigen Bedürftigkeit, unbedingte Würdigkeit in Betragen, Fleiss, Aufmerksamkeit und sehr gute Leistungen. Ein Befreiungsgesuch kann erst ein- gereicht werden, wenn die betreffende Schülerin mindestens ein Vierteljahr die höhere Mädchen- schule besucht hat.
Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben dem Direktor Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Schülerinnen der Schulordnung und allen Massnahmen der Schule sich fügen und dass die Schule in dieser Beziehung sowie inbezug auf die Haltung und äussere Er- scheinung, auf Pünktlichkeit, Fleiss, Gehorsam, Instandhaltung der Bücher, Hefte, Schreib- und Arbeitsgeräte der Schülerinnen vom Elternhause fortdauernd und wirksam unterstützt wird. Etwaige Missstände oder Wünsche bitten wir der betreffenden Lehrkraft oder dem Direktor alsbald mit- zuteilen.
Mainz, 18. März 1893.
Die Direktion der höheren Mädchenschule.
Dr. Keller.


