Jahrgang 
1927
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LIEFERUNGEN ZU: Die Antike. Philol. Wochenschrift.

Pauly Wiss owa, Realencyclopädie des Wiener Blätter für die Freunde der Antike.

Th 288. ln aun-. t Zeitschrift für französ. und engl. Unterricht. esaurus linguae l atinae. Zeitschrift für physik. und chem. Unterricht.

Grimm, Deutsches Wörterbuch. Geograph. Anzeiger

Hess. Biographieen. Die MSik 3

Hess. YVolksbücher. 1 Hrchiv für hess. Geschichte u. Altertumskunde.

Rheinhessen in seiner Vergangenheit. Hess. Blätter für Volkskunde

Neue Jahresbücher für Wissenschaft und Mainzer Zeitschrift 5 Jugendhidung. 7

Die Erziehung. 1

Deutsches Philologenblatt. SCHOLERBUCHEREI:

Monatsschrift für höhere Schulen. Ledroit, Frühschein der KRultur.

Bayr. Blätter für Gymnasialschulwesen. Specht, Die Schrift und ihre Entwicklung

Die deutsche Schule im Kuslande. zur Stenographie.

Zeitschrift für Deutschkunde. Hess. Volksbücher Bd. 5160.

Volk und Scholle. Goethe, Dichtung und Wahrheit.

Vergangenheit und Gegenwart. Freiligrath, Gedichte.

VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit nur an begabte und strebsame Schüler verliehen, die in- und ausserhalb der Schule gutes Betragen zeigen. Die Verleihung erfolgt in der Regel am Anfang des Schuljahres und höchstens auf die Dauer eines Jahres. Unter Umständen kommt für sie auch eine kürzere Zeit in Betracht.

Die Verleihung muss von dem Vater des Schülers oder dem Erziehungsberechtigten jedes Jahr bei dem Direktor neu beantragt werden. Bei diesem sind auch Vordrucke für Freistellengesuche kostenlos erhältlich.

An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen im ersten jahre in der Regel nicht vergeben werden. Bei schweren Vergehen gegen die Schulordnung können sie jeder- zeit aberkannt werden.

2. Die Tage, an denen die Klassenarbeiten(die deutschen Kufsätze ausgenommen), geschrieben und den Schülern beurteilt zurückgegeben werden, werden den Eltern durch die Herren Klassenführer zu Beginn eines jeden Schuljahres mitgeteilt. Dies geschieht durch Zettel, die den Schülern nach Haus mitgegeben werden. Die Eltern werden ersucht, die Kenntnis- nahme der Mitteilung durch Unterschrift zu bescheinigen und der Anstalt die Formulare ebenfalls durch die Schüler wieder zugehen zu lassen.

3. Ein Abdruck der Schulordnung befindet sich in den Zeugnisheften der Schüler.

Wir sehen uns veranlaßt, auf den§ 5 dieser Schulordnung aufmerksam zu machen, der lautet:Jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten, außer in beglaubigten Notfällen oder infolge unvermeidlicher Hindernisse, ist strafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor der Anstalt oder bei dem Klassenführer Urlaub eingeholt ist.

Muß ein Schüler wegen Erkrankung länger als einen Tag im Unterricht fehlen, so sind die Eltern verpflichtet, der Schule sofort Mitteilung davon zu machen.

4. Der Direktor ist während der Schulzeit täglich von 1112 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. Dagegen muß darauf hingewiesen werden, daß die Herren während der Unter- richtsstunden zu Kuskünften u. dergl. nicht zur Verfügung stehen.

5. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1927 ist folgende: Pfingstferien vom 5. bis 12. Jjuni; Sommerferien vom 16. Juli bis 14. August; Herbstferien vom 25. September bis 9. Oktober; WMeihnachtsferien vom 22. Dezember 1927 bis 4. Januar 1928 einschließlich. Der Schluß des Schuljahres wird durch eine besondere Verfügung des Landesbildungsamtes festgesetzt.

Mainz, den 25. März 1927. Die Direktion des Gymnasiums Heyder,

Oberstudiendirektor.

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