Jahrgang 
1926
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Geschenke sind seit der letzten Veröffentlichung des Zugangs im jahresbericht 1917 der Lehrer- oder Schülerbücherei zugewendet worden von den Herren Prof. Dr. Schlenger(I), Prof. Dr. Körber(T†), Geheimer Schulrat Dr. Blase(), Oberstudienrat Prof. Dr. Willenbücher(J), Sanifätsrat Dr. Ruckelshausen, Geheimer Medizinalrat Dr. Reisinger, Immobilienagent Munk, Reichsbahnrat Hager, der Buchhandlung Wilckens und Herrn Dr. phil. Karl Schmitt(gefallen im Weltkrieg), der durch letztwillige Verfügung den größten Teil seiner wertvollen Bücherei unserer Anstalt vermachte.

Den geehrten Spendern oder deren Angehörigen sei hierfür nochmals unser Dank geziemend

ausgesprochen. Anmerkung. Die überwiesenen Bücher sind in obiger Uebersicht nicht aufgeführt.

VI. Bekanntmachungen und Mittteilungen an die Eltern.

1. Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftfigkeit nur an begabte und strebsame Schüler verliehen, die in und außerhalb der Schule gutes Betragen zeigen. Die Ver- leihung erfolgt in der Regel am Anfang des Schuljahres und höchstens auf die Dauer eines Jahres. Unter Umständen kommt für sie auch eine kürzere Zeit in Betracht.

Die Verleihung muß von dem Vater des Schülers oder dem Erziehungsberechtigten jedes Jahr bei dem Direktor neu beantragt werden. Bei diesem sind auch Vordrucke für Freistellen- gesuche kostenlos erhältlich.

An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen im ersten Jahre in der Regel nicht vergeben werden. Bei schweren Vergehen gegen die Schulordnung können sie jederzeit ab- erkannt werden.

2. Die Tage, an denen die Klassenarbeiten(die deufschen Aufsätze ausgenommen), ge- schrieben und den Schülern beurteilt zurückgegeben werden, werden den Eltern durch die Herren Klassenführer zu Beginn eines jeden Schuljahres mitgeteilt. Dies geschieht durch Zettel, die den Schülern nach Haus mitgegeben werden. Die Eltern werden ersucht, die Kenntnisnahme der Mit- teilung durch Unterschrift zu bescheinigen und der Anstalt die Formulare ebenfalls durch die Schüler wieder zugehen zu lassen.

3. Ein Abdruck der Schulordnung befindet sich in den Zeugnisheſten der Schüler.

Wir sehen uns veranlaßt, auf den§ 5 dieser Schulordnung aufmerksam zu machen, der lautet:Jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten, außer in beglaubigten Notffällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse, ist strafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor der Anstalt oder bei dem Klassenführer Urlaub eingeholt ist.

Muß ein Schüler wegen Erkrankung länger als einen Tag im Unterricht fehlen, so sind die Eltern verpflichtet, der Schule sofort Mitteilung davon zu machen.

4. Der Direktor ist während der Schulzeit fäglich von 11- 12 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. Dagegen muß darauf hingewiesen werden, daß die Herren während der Unterrichts- stunden zu Auskünften u. dergl. nicht zur Verfügung stehen.

5. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1926 ist folgende: Pfingstferien vom 23. bis 30. Mai:; Sommerferien vom 17. Juli bis 15. August; Herbstferien vom 26. September bis 10. Oktober; Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1926 bis 4. Januar 1927 einschließlich. Der Schluß des Schul- jahres wird durch eine besondere Verfügung des Landesbildungsamtes tfestgesetzt.

Mainz, den 25. März 1926. Die Direkfion des Gymnasiums Heyder,

Oberstudiendirektor.

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