Jahrgang 
1911
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2.

3. Die schriftlichen Klassenarbeiten(mit Ausnahme der deutschen Aufsätze) werden an be-

stimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Den Eltern werden diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres durch den Klassenführer bekannt gegeben.

4. Durch Verfügung Grossh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten ist bestimmt worden, dass Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

5. Vom Schuljahr 1911/12 an ist versuchsweise folgende neue Ferienordnung eingeführt: Pfingst- und Weihnachtsferien wie bisher; Osterferien 14 Tage, acht Tage vor und nach dem Fest; Sommerferien 4 Wochen von dem Donnerstag au, der dem 15. Juli zunächst liegt; Herbst- ferien 14 Tage von dem Donnerstag an, der dem 29. September zunächst liegt.

6. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts im Sommer um 12 Uhr, im Winter um 1 Uhr, auch von Montag bis Freitag nachmittags 34 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Für Besuche am Nachmittag empfiehlt sich vorherige Anfrage.

7. Umwandlung des Herbstgymnasiums. Durch Verfügung Grossh. Ministeriums des Innern Abteilung für Schulangelegenheiten, ist angeordnet worden, dass das Herbstgymnasium bis Ostern 1912 in ein Ostergymnasium umgewandelt werde. Es werden also nach der in diesem Herbst erfolgenden Versetzung diejenigen Schüler, die den Anforderungen der neuen Klasse genügen, schon zu Ostern 1912 in die nächsthöhere Klasse versetzt werden. Die Reifeprüfung für die im Herbst ds. Js. nach Oberprima Versetzten findet Ende März 1912 statt. Die Schüler der Unter- sekunda, welche mit dem Berechtigungsschein für den Einjährig-Freiwilligen Dienst abgehen, müssen von Ostern 1912 ab der Obersekunda noch ½ Jahr angehören.

In die unterste Vorschulklasse werden in diesem Herbst keine Schüler aufgenommen, erst Ostern 1912 wird eine neue unterste Ostervorschulklasse gebildet. In die übrigen Klassen der Vorschule und des Gymnasiums können in diesem Herbst nur solche Schüler aufgenommen werden, welche das dem Ostertermin 1912 entsprechende Schulalter haben und nach Vorbildung und Prüfung als durchaus fähig erscheinen, das Klassenziel bis Ostern 1912 zu erreichen. Probe- weise Aufnahme findet nicht statt. Es ist in Aussicht genommen, in den beiden Vorschulklassen für den nächsten Winter die wöchentliche Stundenzahl um 2 3 zu erhöhen, damit das Ziel ohne Vermehrung der häuslichen Arbeit erreicht wird.

Anmeldungen werden Mittwoch, den 11. Oktober, von 10 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums entgegengenommen. Geburtsschein, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sind vorzulegen. Die Prüfungen finden Donnerstag, den 12. Oktober, vormittags von 9 ¼ Uhr ab statt.

Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Geh. Schulrat Dr. Blase.