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VI. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr beginnt Montag, den 12. September, vormittags 9 ¼ Uhr. An meldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag, den 10. September, vormittags 9— 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und UÜbung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag, den 12. September, vormittags von 9 ¼ Uhr ab stätt.
2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.
3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.
4. Nach Verfügung vom 19. Dezember 1908 werden in Zukunft die Weihnachtszeugnisse erst nach den Ferien bei Wiederbeginn des Unterrichts ausgegeben.
5. Die schriftlichen Klassenarbeiten(mit Ausnahme der deutschen Aufsâtze) werden an be- stimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Den Eltern werden diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres durch den Klassenführer bekannt gegeben.
6. Es wird darauf-aufmerksam gemacht, dass im Staatsverlag. Darmstadt 1906, eine„Amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalton des Gross- herzogtums Hessen“ zum Preise von 1.20 Mk. erschienen ist.
7. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts im Sommer um 12 Uhr, im Winter um 1 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Für Besuche am Nach- mittag empfiehlt sich vorherige Anfrage.
Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.


