— 11 herzogstage sprach der Unterzeichnete über„Die grosse Landgräfin“, am Kaisertage Herr Ober- lehrer Sartorius über„Kardinal Albrecht II von Brandenburg, Kurfürst von Mainz“. Für mancherlei Geschenke an unsere Lehrer- und Schülerbibliothek sind wir den Gebern zu Dank verpfliichtet.—
VI. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr beginnt Montag, den 13. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag, den 11. September, vormittags 9— 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und Ubung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag, den 13. September, vormittags von 9 ¹¼ Uhr ab statt.
2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.
3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.
4. Eine Verfügung Grossh. Ministeriums des Innern Abteilung für Schulangelegenheiten vom 5. Februar 1909 bestimmt, dass künftighin die Note„teilweise genügend“ bei der Beurteilung der Leistungen in Wegfall kommt und diese in Zukunft durch die Noten 1= sehr gut, 2= gut, 3= im ganzen gut, 4= genügend, 5= ungenügend auszudrücken ist.
5. Nach Verfügung vom 19. Dezember 1908 werden in Zukunft die Wennathts ongnisse erst nach den Ferien bei Wiederbeginn des Unterrichts ausgegeben
6. Die am Anfang des Sommerbalbjahres an die Eltern gerichtete Umfrage wegen Trennung der Herbstferien hat zu einer völligen Klärung der Frage der Ferienordnung noch nicht geführt. Wie die Zeitungen schon berichtet haben, hat Grossh. Ministerium deshalb bestimmt, dass es vorerst bei der seitherigen Einrichtung bewenden soll.
7. Die schriftlichen Klassenarbeiten(mit Ausnahme der deutschen Aufsätze) werden an be- stimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Den Eltern werden diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres durch den Klassenführer bekannt gegeben.
8. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Staatsverlag, Darmstadt 1906, eine„Amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Gross- herzogtums Hessen“ zum Preise von 1.20 Mk. erschienen ist.
9. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts im Sommer um 12 Uhr, im Winter um 1 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Für Besuche am Nach- mittag empfiehlt sich vorherige Anfrage.
Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.


