Jahrgang 
1908
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V. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr beginnt Montag, den 14. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag, den 12. September, vormittags 9 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und UÜbung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag, den 14. September, vormittags von 9 ¼ Uhr ab statt.

2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.

3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.

4. Der Unterricht beginnt im Winter um 8 ¼ Uhr vormittags, vom 15. November bis 15. Februar um 8 ½ Uhr; 10 Minuten vorher werden den Schülern der Hof und die Schulzimmer geöffpet. Da vielfach, namentlich zu Beginn des Winterhalbjahres, die Schüler viel zu früh kommen und sich auf den Strassen herumtreiben, so richten wir die dringende Bitte an die Eltern, die Kinder nicht zu früh von Hause weggehen zu lassen. Wir müssen jede Ver- antwortung für Unannehmlichkeiten, die aus solchem der Ordnung der Schule nicht entsprechendem Zufrühkommen entstehen, ablehnen..

5. Nach Verfügung vom 4. 11. 04 geniessen vom 1. 4. 05 an Brüder, welche verschiedene staatliche höhere Lehranstalten(Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und Progymnasien) des Grossherzogtums oder die mit diesen Anstalten organisch verbundenen Vor- schulen besuchen, dieselbe Schulgeldermässigung, die bisher nur Brüdern an der gleichen Anstalt gewährt wurde.

6. Die schriftlichen Klassenarbeiten(mit Ausnahme der deutschen Aufsätze) werden an be- stimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Den Eltern werden diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres durch den Klassenführer bekannt gegeben.

7. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Staatsverlag, Darmstadt 1906, eineAmtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Gross- herzogtums Hessen zum Preise von 1.20 Mk. erschienen ist.

8. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts im Sommer um 12 Uhr, im Winter um 1 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Für Besuche am Nach- mittag empfiehlt sich vorherige Anfrage.

Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.