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Oberlehrer Dr. Faust über Diether von Isenburg. Am Kaisersgeburtstage wurde unter Leitung des Herrn Prof. Klassert aufgeführt: Für's Vaterland, Dichtung von Franz Treller, komponiert von Carl Amand Mangold. Die Soli wurden vorgetragen von Hermann Brittner OI(Tenor) und Karl Falk UI(Bariton). Das Duett für Sopran und Alt sangen die Schüler Fritz Gross U III, Walter v. Langsdorff, Johann Ackermann, Aloys Renkel IV, Kurt Geiss, Otto v. Langsdorff V H. Die Begleitung am Klavier hatte Eduard Zuckmayer 0 II. Bei der Deklamation wirkten mit Franz Zimmermann IV, Hellmuth v. Voigt 0 II, Vitus Becker, Anton Bieber, Anton Diehl, Josef Kuhn, Heinrich Schäfer U I, Friedrich Römheld O0 I. Am Schluss brachte der Unterzeichnete mit Anknüpfung an die Aufführung das Hoch auf den Kaiser aus.
Am 25. April fand die Feier des 75jährigen Jubiläums der Realschule und die Einweihung der neuerbauten Oberrealschnle statt. Die Mehrzahl der Lehrer des Herbst- gymnasiums beteiligte sich an der akademischen Feier in der Stadthalle. Dort überbrachte der Unterzeichnete die Glückwünsche der Direktionen und Lehrerkollegien der beiden Gymnasien und der höheren Mädchenschule in Mainz.
Für mancherlei Geschenke an unsere Lehrer- und Schülerbibliothek sowie an die Sammlungen sind wir den Gebern zu Dank verpflichtet.
V. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr beginnt Montag den 10. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag den 8. September, vormittags 9— 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und UÜbung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag den 11. September vormittags statt.
2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.
3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.
4. Nach Verfügung vom 4. 11. 04 geniessen vom 1. 4. 05 an Brüder, welche verschiedene staatliche höhere Lehranstalten(Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und Progymnasien) des Grossherzogtums oder die mit diesen Anstalten organisch verbundenen Vor- schulen besuchen, dieselbe Schulgeldermässigung, die bisher nur Brüdern an der gleichen Anstalt gewährt wurde.


