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Die Geburtstage Sr. Kgl. Hoheit des Grossherzogs und Sr. Majestät des Kaisers wurden in der üblichen Weise mit Gesang und Rezitationen der Schüler sowie einer Festrede gefeiert. Am 25. November sprach Herr Prof. Braun über Justus von Liebig. Am Schlusse gedachte er in tiefempfundenen Worten des schweren Leids, in welches unser Landesfürst durch den raschen Tod des einzigen Kindes versetzt worden war. Am 27. Januar sprach Herr Prof. Dr. Jung über den wirtschaftlichen Einfluss der Deutschen im Auslande.
Für mancherlei Geschenke an unsere Lehrer- und Schülerbibliothek, sowie an die Samm- lungen sind wir den Gebern zu Dank verpflichtet, insbesondere unserem früheren Schüler Georg Weise, jetzt Schüler des Lessinggymnasiums in Frankfurt, für eine sehr wertvolle Mineraliensammlung.
V. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr beginnt Montag den 12. September, vormittags 9 ⁴¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag den 10. September, vormittags 9— 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und Ubung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag den 12. September vormittags statt.
2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.
3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.
4. Durch Verfügung der Behörde ist vom 1. April 1904 ab das Schulgeld für alle Klassen der Vorschule auf 96 Mark jährlich festgesetzt wordén.
5. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts um 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.


