Jahrgang 
1903
Einzelbild herunterladen

11

V. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr beginnt Montag den 14. September, vormittags 9 ½¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag den 12. September, vormittags 91 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und UÜbung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag den 14. September vormittags statt.

2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.

3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.

4. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts um 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.

Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.