Jahrgang 
1902
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V. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr beginnt Montag den 15. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag den 13. September, vormittags 9 1 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und UÜbung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag den 15. September vormittags statt.

2. FPreistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.

3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.

4. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts um 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Eltern, die nachmittags an Wochentagen Rücksprache nehmen wollen, werden, um keinen Fehlgang zu thun, am besten durch ihre Kinder nach der passenden Zeit fragen lassen.

Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.