Jahrgang 
1901
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VI. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr beginnt Montag den 9. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag den 9. September, vormittags 91 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Thor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburts- schein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und Übung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfungen finden Montag den 9. September vormittags statt.

2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftig- keit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.

3. Der Direktor ist an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts um 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Eltern, die nachmittags an Wochentagen Rücksprache nehmen wollen, werden, um keinen Fehlgang zu thun, am besten durch ihre Kinder nach der passenden Zeit fragen lassen.

Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.