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beauftragt. Mit Beginn des Sommerhalbjahres nahm der seither beurlaubte Gymnasiallehrer Braun seinen Dienst wieder auf; dem seitherigen Stellvertreter desselben, Lehramtsassessor Büchler, wurde mit Wirkung vom 21. April an die Stelle des Dirigenten der höheren Bürgerschule in Lauterbach übertragen An dieselbe Anstalt wurde ferner durch Verfügung vom 23. April der Lehramtsaccessist Ludwig Reeb berufen, nachdem er nahezu ein Jahr an unserer Anstalt beschäftigt war. Nach halbjähriger Thätigkeit wurde der Lehramtsaccessist Decker durch Verfügung vom 26. April mit der Verwaltung einer Lehrerstelle an der Realschule in Gernsheim beauftragt.
1 Bei schönem Sonnenschein und kühler Luft fand(diesmal schon am 8. Mai als einem passenderen Tag) der allgemeine Ausflug aller Klassen statt, womit herkömmlicher Weise die Erinnerung an den Frankfurter Frieden gefeiert wird.
An dem Unterricht in der Gabelsberger'schen Stenographie des Lehrers Schöpp beteiligten sich während des Winters 15 Schüler, von denen ein grösserer Teil im Sommer die weiteren UÜbungen mitmachte.
Zu militärischen Ubungen wurden eingerufen der Lehrer an der Vorschule Gleiser auf 4 Wochen vom 7. Juli an, der Gymnasiallehrer Freund auf 8 Wochen vom 16. Juli an. Zur Vertretung des erstgenannten wurde der Schulamtsaspirant Groben bestellt, während die Vertretung des zweitgenannten teils durch Zu- sammenlegung der beiden Cöten der V O, teils durch die Mithülfe einiger Kollegen geschehen musste.
Leider erkrankte der Gymnasiallehrer Dr. Kieser und musste von Dienstag den 20. Juli ab seinen Unter- richt aussetzen. Die Vertretung geschah durch die Kollegen.
Die öffentlichen Prüfungen fallen mit höherer Genehmigung aus.
V. Anfang des Winterhalbjahrs.
Das Winterhalbjahr beginnt Montag den 20. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gym- nasium und die Vorschule werden am 18. September im alten Gymnasialgebäude entgegengenommen. Ausser dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sein sollten, der Rufname unterstrichen sein muss. Diejenigen Schäůler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Weihrich.


