Jahrgang 
1896
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I. Schulnachrichten.

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1. Die allgemeine Lehrverfassung der Schule*) und zwar

1 a) Allgemeiner Unterrichtsverteilungsplan für das Sommersemester des Schuljahres 1895/96.

2 2.

Unterrichtsgegenstände. VI. V. IV. III B. IIIA. II B. Summa. Religion 3 2 2 2 2 2 13 Deutsch und Geschichtserzählung.. 9 6 1 5 4 3 3 3 24

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Lateinisch fakultativ 4 3 7(4) Französisch.......... 6 6 6 5 5 4 32 Englisch......... 5 3 3 11 3 2 2 2 2 2 8 Geschichte und Erdkunde..... 2 2 2 2 2 1 11 2 4. 16 Mathematik und Rechnen..... 4 4 4 2 5 5 14 Naturbeschreibung(Chemie). 2 2 2 2 2 2 12 Physik.... 3 3 1 2 2 2 2 2 10

Zeichnen........... 3

2 Stunden fakmultativ.(2) Schreiben..... 2 2 2 V 6

Wöchentliche Stundenzahl..... 25 25 28 29 30 V 30 167(6)

An dem fakultativen lateinischen Unterricht, welcher seit Ostern d. J. zuerst in IIIB erteilt wird, nehmen nur 7 der fähigeren Schüler teil. Er ist daher wohl dem hebräischen, bezw. dem englischen Unterricht am Gymnasium gleich zu achten.

Im Singen sind die Schüler in 3 Abteilungen geteilt; die oberen zwei haben wöchentlich zwei, die untere hat wöchentich eine Gesangstunde.

Im Turnen sind die Schüler in vier Abteilungen geteilt, deren jede wöchentlich drei Turnstunden, bezw. Turnspiele hat.

*) Für den hier aufgeführten Lehrplan, sowie für die unter 3) mitgeteilten Pensen, welche im verflossenen Schuljahr durchgenommen wurden, war für VI bis IIIB der Lehrplan für Realschulen, für die beiden anderen Klassen der Lehrplan für Realgymnasien massgebend.