Jahrgang 
1894
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I. Schulnachrichten.

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1. Die allgemeine Lehrverfassung der Schule und zwar 1) Übersicht über die einzelnen Lehrgegenstände und die für diese bestimmte Stundenzahl von Ostern 1893 bis Ostern 1894.

Unterrichtsgegenstände. VvVII. Vv. IV L. II. 0. III. U. II. Summa. 1 1 Religion.......... 3 2 2 2 2 2 13 4, 4,, Deutsch und Geschichtserzählungen 1 5 1 5 3 3 3 3 22 Lateinisch......... 6 4 4 3 V 17 Französisch......... 6 V 6 5 V 5 5 4 31 Englisch...... V 3 3 3 V 9 Geschichte...... 2 2 2 2 und Erdkunde........ 2 2 2 2 2 1 19 9ᷓͥᷓᷓv‿́ᷓ(¶Aq Mathematik und Rechnen 5 4 6 5 5 5 30 jj Naturbeschreibung...... 2 2 2 2 2 V 2 12 a Physik(Chemie)........- 3 3 Zeichnen. 2 2 2 10(12) 2 Stunden fakultativ.. Schreiben......... 2 2 4 Wöchentliche Stundenzahl... 25 25 30 30 30 V 30 170(172)

Im Singen sind die Schüler in drei Abteilungen geteilt; die oberen zwei haben wöchentlich zwei, die untere wöchentlich eine Gesangstunde.

Im Turnen sind die Schüler in vier Abteilungen geteilt, deren jede wöchentlich drei Stunden Turnunterricht hat.

*) Für den hier aufgeführten Lehrplan, sowie für die unter 3) mitgeteilten Pensen, welche im ver- flossenen Schuljahr durchgenommen wurden, war für VI und V der Lehrplan für Realschulen, für die anderen Klassen der Lehrplan für Realgymnasien massgebend.