Jahrgang 
1876
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BVeffentliche Prüfung der hüheren Vürgerſchule.

Montag, den 10. April, vormittags 9 Ahr. Eröffnung der Prüfung. Choral: Wer iſt wohl wie Du ꝛc. Gebet. Tertia: Religion bis 9 Uhr Herr Wolff. Rechnen bis 10 Uhr Hempfing. Sexta: Lateiniſch bis 10 ½ Uhr Leimbach. Geographie bis 11 Uhr Wachsmuth. Quinta: Rechnen bis 11% Uhr v. Cöͤlln. Deutſch bis 12 Uhr Schürmann.

Nachmittags 2 Ahr. Secunda: Geſchichte bis 21½ Uhr Herr Dute.

Lateiniſch bis 3 Uhr Schäfer. Quarta: Geometrie bis 312 Uhr v. Cölln. Franzöſiſch bis 4 Uhr Wachsmuth.

Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, engliſcher und lateiniſcher Gedichte beim Wechſel der Lehrgegenſtände.

Schlußworte der Prüfung von dem Rector und Entlaſſung der Abiturienten.

Geſang. Choral: Großer Gott, wir loben Dich ꝛc.; darauf einige Volkslieder.

Während der Prüfung ſind die ſchriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einſicht ausgelegt.

Nach dem Schluſſe des Examens findet noch eine Prüfung im Turnen für die obere Abtheilung der Schüler in der Turnhalle ſtatt.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerstag, den 27. April. Anmeldungen neu⸗ zugehender Schüler, welche ein Zeugniß ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10 bis 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 26. April, von 8 Uhr morgens an in dem Lokale der höheren Bürgerſchule ſtatt.

Der Eintritt in die Serta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufig⸗ keit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntniß der Redetheile; eine leſerliche und reine Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicher⸗ heit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Be⸗ kanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine höhere als die letzte Klaſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ſich ihre Söhne einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.

Der Rector der höheren Bürgerſchule: hr. Hempfing.