— 40—
Die Geſuche um Erlas des ganzen oder halben Schulgeldes ſind unter genauer An⸗ führung des Einkommens und der perſönlichen Verhältniſſe in den erſten acht Tagen nach Beginn des Schuljahres dem Direktor ſchriſtlich einzureichen. Die Geſuche ſind in jedem Halbjahr zu erneuern. Formulare ſind beim Hausmeiſter zu haben.
Die Behringwerke A.⸗G. Marburg haben auf Anregung des Oberſtudiendirektors eine Stiftung Sr. Exeellenz des Geh. Rats v. Behring für einen begabten, naturwiſſeenſchaftlich intereſſierten Schüler der Oberrealſchule oder des Realgymnaſiums zu einem achttägigen Be⸗ ſuch des Deutſchen Muſeums in München, die der Inflation zum Opfer gefallen war, wieder erneuert. Nach den urſprünglichen Vereinbarungen, die beibehalten wurden, ſchlägt die Schule ge⸗ eignete Schüler vor, aus denen der Oberbürgermeiſter einen Schüler auswählt.
Wenn ein Schüler erkrankt iſt, müſſen die Eltern oder deren Vertreter möglichſt am erſten Tage dem Klaſſenleiter unter Angabe der Krankheit davon Kenntnis geben. Dauert die Verſäumnis länger als zwei Tage, ſo hat der Schüler eine zweite Beſcheinigung über die Art der Krankheit und die Dauer ſeiner Abweſenheit mitzubringen. Urlaub bis zu einem Tage erteilt der Klaſſenleiter, für längere Zeit und unmittelbar vor und nach den Ferien der Direktor.
Wir empfehlen den Eltern, ihre Söhne nach Möglichkeit dann dem Konfirmandenunter⸗ richt zuzuführen, wenn ſie die Unter- oder Obertertia beſuchen, da nur für dieſe Klaſſen Rück⸗ ſicht im Stundenplan auf den Konfirmandenunterricht genommen werden kann.
Im Intereſſe der Geſundheit unſerer Schüler raten wir den Eltern, bei den häuslichen Arbeiten ihrer Kinder ſtreng auf folgende Dinge zu achten: Der Arbeitstiſch darf nicht rund ſein. Er muß ſo hoch ſein, daß der Schüler die Unterarme unter leichtem Anheben bequem darauf legen kann. Beim Schreiben ſind beide Fußſohlen auf den Boden zu ſtellen, der Oberkörper iſt gerade zu halten, und beide Unterarme ſind auf den Tiſch zu legen. Beim Leſen iſt das Buch etwa 30 cm vom Auge ſo zu halten, daß der Blick ſenkrecht auf das Blatt fällt. Am beſten wird dies durch ein geeignetes Geſtell erreicht. Das Licht muß ſtets von der linken Seite kommen. Zwielicht(Lampenlicht und Tageslicht zuſammen) iſt zu ver⸗ meiden.
Die Schüler ſind verpflichtet, im Turnunterricht Turnſchuhe und nach Möglichkeit auch leichte Turnkleidung zu tragen.
Die Hefte für die Neinſchriften(Probearbeiten) werden zwar in der Schule aufbe— wahrt, ſtehen den Eltern aber jederzeit zwecks Einſicht zur Verfügung.
Im Schulgebäude hängt eine Liſte aus, in der vermerkt iſt, wann die Lehrer Sprech⸗ ſtunde in der Schule abhalten. Es empfiehlt ſich, dem betreffenden Herrn vorher den Beſuch anzukündigen, damit er ſich nötigenfalls mit den in der Klaſſe unterrichtenden Lehrern ins Einver⸗ nehmen ſetzen kann. Dieſe Ankündigung kann durch den Schüler ſelbſt erfolgen. Ein Beſuch nur in den letzten 4 Wochen vor Schulſchluß iſt im allgemeinen nicht erwünſcht.— Der Direktor hat Sprechſtunde am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11— 12 Uhr, der Oberſtudienrat Mittwoch und Sonnabend von 11—12 Uhr.
In unſeren Leſebüchern finden ſich unter der Überſchrift:„Was ſoll ich leſen?“ ge— eignete Literaturangaben für die Schüler. Es wäre zu wünſchen, daß die Eltern im Intereſſe einer erfolgreichen Zuſammenarbeit von Schule und Haus die dort angeführten Bücher bei Geſchenken für ihre Kinder bevorzugen.
Wir bitten die Eltern herzlich, an dem Wohl der Schule tatkräftig mitzuarbeiten und ſich in allen Schulnöten vertrauensvoll an uns zu wenden.


