31
VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.
Die geehrten Eltern und Pensionsgeber unserer Zöglinge werden dringend gebeten, der Lehrer- schaft in der Durchführung der Schulordnung und der Schularbeit ihre pflichtgemäße Unterstützung zu gewähren. Vor allem sehe ich mich zu dem Hinweis veranlaßt, auf Spuren von verbotenen Schüler- verbindungen genau achten zu wollen. Die Schule bietet reichliche Gelegenheit, die jugendliche Freude zu genießen und die Kameradschaft zu pflegen. Im Interesse der Schüler ist es sehr erwünscht, sich vertrauensvoll mit den Lehrern der Anstalt in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig; ein Besuch in den letzten Wochen des Schuljahres wird im allgemeinen keinen Wert mehr haben. Sprechstunden der einzelnen Herren im Gebäude der Oberrealschule werden nach wie vor in der Schule bekannt gegeben. Ganz besonders wertvoll ist es, wenn sich die Eltern öfter die Hefte ihrer Söhne vorlegen lassen. Dies wird in der Sprechstunde meist nur dann geschehen können, wenn die Eltern vorher darum nachsuchen. Von der Schule aus werden nach einer Verfügung der Behörde nur bei erheblichen Anlässen Mitteilungen an die Eltern gesandt, die mit Namensunterschrift zu versehen und zurückzusenden sind. Der Direktor ist an jedem Wochentage von 11 bis 12 Uhr in seinem Amts- zimmer zu sprechen, in seiner Wohnung nur ausnahmsweise nach vorangehender Anmeldung.
Dringend werden Eltern und Pensionsgeber gebeten die Schüler nicht zu leicht den Unterricht versäunien zu lassen. Die Jugend muß gelehrt werden, ihre Pflicht auch unter erschwerenden Um- ständen zu erfüllen.
Für diejenigen Schüler der obersten Klassen der Oberrealschule, die in den lehrplanmäßigen Lehrfächern durchaus genügen, ist ein Privatkursus zum Erlernen der Elemente der lateinischen Sprache eingerichtet, dessen Besuch mit Rücksicht auf einzelne Berufsarten empfohlen wird.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 20. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung und Dienstag, den 21. April, morgens 8 Uhr, mit dem Unterrichte.
Im nächsten Schuljahr werden wiederum 6 Unterrichtslektionen zu je 45 Minuten auf den Vormittag zusammengelegt.
Die Ferien werden im neuen Schuljahre liegen wie folgt: Pfingstferien vom Freitag, 29. Mai, bis Dienstag, 9. Juni, Sommerferien vom Freitag, 17. Juli, bis Dienstag, 18. August, Herbstferien vom Sonnabend, 3. Oktober, bis Donnerstag, 15. Oktober, Weihnachtsferien von Mittwoch, 23. Dezember, bis Dienstag, 5. Januar 1914. Schuljahrsschluß: Mittwoch, 31. März 1915.
Etwaige weitere Anmeldungen von Schülern haben bis spätestens den 1. April persönlich bei dem Direktor in seiner Sprechstunde oder schriftlich unter Benutzung eines von dem Pedellen unent- geltlich zu entnehmenden Anmeldescheins zu geschehen. Hierbei sind Geburts. bezw. Taufschein, der Impf- bezw. Wiederimpfschein und das letzte Schulzeugnis einzureichen. Abmeldungen sind zur Ver- meidung der Verpflichtung zur weiteren Bezahlung des Schulgeldes spätestens bis zum 13. April bei dem Unterzeichneten durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter anzubringen.
Bei der Aufnahme in Sexta wird verlangt:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Kenntnis der Wortarten; Fertigkeit, etwas Diktiertes ohne grobe Rechtschreibungsfehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Geläufigkeit und Sicherheit innerhalb der vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen, Uebung im Schreiben der Zahlen nach Diktat; Kenntnis der wichtigsten Geschichten aus dem alten Testament und des Lebens Jesu.
Ich weise ausdrücklich auf folgende Ausführungen des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten im Herrenhaus hin:„Ich komme zu den Bedenken, die in der Richtung her- vorgetreten sind, daß die Versetzung aus den unteren Klassen in die höheren zu leicht gemacht würde. Wenn das geschähe, so entspräche das keineswegs der Absicht der Unterrichtsverwaltung. Im Ge- genteil, bei der Versetzung soll eine strenge Siebung der Schüler stattfinden, und nur der soll in eine höhere Klasse aufsteigen, der befähigt ist, dem Pensum in der höheren Klasse zu folgen.“ Eine höhere Schule stellt höhere Anforderungen. Wer diesen nicht genügen kann oder will, gehört nicht dahin.
Ferner mache ich folgenden Ministerial-Erlaß bekannt:
Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und


