namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Übel zu be- kämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeug- nisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den⸗Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannschen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. P. Johannesson„Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.
Marburg a. d. L., am 12. Mär⸗ 1913.
Der Oberrealschuldirektor:
Dr. Knabe.
(Aus Versehen auf Seite 28 ausgelassen).
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Auf Grund eines Gesuches des Vaters oder dessen berechtigten Stellvertreters kann braven, fleissigen und beanlagten Schülern ein Nachlass an Schulgeld bewilligt werden. Solche Gesuche sind in den ersten 14 Tagen jedes Schulhalbjahres an das Kuratorium einzureichen. Schülern der Sexta und Quinta und solchen, welche die Anstalt noch nicht ein halbes Jahr besucht haben, wird ein Nachlaß nicht gewährt.
An würdige und bedürftige Schüler werden auf ein Gesuch an den Direktor Schulbücher aus der Hilfsbibliothek, soweit der Vorrat reicht, verliehen.


