Jahrgang 
1911
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VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.

Die geehrten Eltern und Pensionsgeber unserer Zöglinge werden dringend gebeten, der Lehrer- schaft in der Durchführung der Schulordnung und der Schularbeit ihre pflichtgemäße Unterstützung zu gewähren. Diese Bitte, der ich in jedem Jahre Ausdruck verliehen habe, muß ich wegen schmerzlicher Vorkommnisse im letzten Jahre ganz besonders dringend wiederholen. Vor allem sehe ich mich zu dem Hinweise veranlaßt, auf Spuren von verbotenen Schülerverbindungen genau achten zu wollen, da die Teilnehmer daran wegen der unausbleiblich damit verbundenen moralischen Schädigungen nach verschiedenen Ministerialerlassen unnachsichtlisn mit den höchsten Schulstrafen zu belegen sind. Die Eltern haben sich die unangenehmen Folgen selbst zuzuschreiben, wenn sie derartige Neigungen ihrer Söhne nicht unterdrücken. Die Schule bietet reichliche Gelegenheit, die jugendliche Freude zu genießen und die Kameradschaft zu pflegen. Im Interesse der Schüler ist es sehr erwünscht, sich vertrauensvoll mit den Lehrern der Anstalt in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig; ein Besuch in den letzten Wochen des Schuljahres wird im allgemeinen keinen Wert mehr haben. Sprechstunden der einzelnen Herren im Gebäude der Oberrealschule(meist im Zimmer Nr. 35 im I. Stock) werden nach wie vor in der Schule bekannt gegeben. Ganz besonders wertvoll ist es, wenn sich die Eltern öfter die Hefte ihrer Söhne vorlegen lassen. Dies wird in der Sprechstunde meist nur dann geschehen können, wenn die Eltern vorher darum nachsuchen. Von der Schule aus werden nach einer Verfügung der Behörde nur bei erheblichen Anlässen Mitteilungen an die Eltern gesandt, die mit Namensunterschrift zu versehen und zurückzusenden sind. Der Direktor ist an jedem Wochentage von I1 bis 12 ¼ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, in seiner Wohnung nur ausnahmsweise nach vorangehender Anmeldung.

Dringend werden Eltern und Pensionsgeber gebeten die Schüler nicht zu leicht den Unterricht versäumen zu lassen. Die Jugend mußs gelehrt werden, ihre Pflicht auch unter erschwerenden Umständen zu erfüllen.

Für diejenigen Schüler der obersten Klassen der Oberrealschule, die in den lehrplanmäßigen Lehrfächern durchaus genügen, ist ein Privatkursus zum Erlernen der Elemente der lateinischen Sprache eingerichtet, dessen Besuch mit Rücksicht auf einzelne Berufsarten empfohlen wird.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 20. April, vormittags 9 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung und Freitag, den 21. April, morgens 8 Uhr, mit dem Unterrichte.

Der Unterricht währt vom 1. Mai bis 15. September von 7 bis 12, sonst von 8, vom 15. November bis 15. Februar 8 ½ bis 1 Uhr vormittags und nachmittags von 3 Uhr 10 Minuten bis 5 Uhr.

Die Ferien werden im neuen Schuljahre liegen wie folgt: Pfingstferien vom Freitag, 2. Juni, bis Dienstag, 13. Juni, Sommerferien vom Preitag, 21. Juli, bis Dienstag, 22. August, Herbstferien vom Sonnabend, 7. Oktober, bis Freitag, 20. Oktober, Weihnachtsferien von Donnerstag, 21. Dezember, bis Donnerstag, 4. Januar 1911. Schuljahrsschluß: Sonnabend, 30. März 1912.

Das Reform-Realgymnasium ählte im abgelaufenen Schuljahre vier Klassen: Unter- tertia, Obertertia, Untersekunda und Obersekunda. Mit dem neuen Schuljahre wird die Unterprima eröffnet.

Etwaige weitere Anmeldungen von Schülern haben bis spätestens den 18. April persönlich bei dem Direktor in seiner Sprechstunde oder schriftlich unter Benutzung eines von dem Pedellen unent- geltlich zu entnehmenden Anmeldescheins zu geschehen. Hierbei sind Geburts- bezw. Taufschein, der Impf- bezw. Wiederimpfschein und das letzte Schulzeugnis einzureichen. Abmeldungen sind zur Ver- meidung der Verpflichtung zur weiteren Bezahlung des Schulgeldes spätestens bis zum 12. April bei dem Unterzeichneten durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter anzubringen.

Bei der Aufnahme in Sexta wird verlangt:

Geldufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Kenntnis der Wortarten; Fertigkeit, etwas Diktiertes ohne grobe Rechtschreibungsfehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Geläufigkeit und Sicherheit innerhalb der vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen, Uebung im Schreiben der Zahlen nach Diktat; Kenntnis der wichtigsten Geschichten aus dem alten Testament und des Lebens Jesu.

Mit höherer Genehmigung werden im Sommer keine vollständigen Zeugnisse mehr ausgegeben.

Marburg a. d. L., am 22. März 1911.

Der Oberrealschuldirektor: Dr. Knabe.