senden sind. Der Direktor ist an jedem Wochentage von 11 bis 12 ⅛¼ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, in seiner Wohnung nur ausnahmsweise nach vorangehender Anmeldung.
Dringend werden Eltern und Pensionsgeber gebeten die Schüler nicht zu leicht den Unterricht ver- säumen zu lassen. Die Jugend muß gelehr werden, ihre Pflicht auch unter erschwerenden Umständen zu erfüllen.
Für diejenigen Schüler der obersten Klassen, die in den lehrplanmäßigen Lehrfächern durchaus ge- nügen, ist ein Privatkursus zum Erlernen der Elemente der lateinischen Sprache eingerichtet, dessen Besuch mit Rücksicht auf einzelne Berufsarten empfohlen wird.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung und Dienstag, den 5. April, morgens 8 Uhr, mit dem ÜUnterrichte. Im April beginnt die Schule früh 8 Uhr.
Der Unterricht währt im Sommer von 7 bis 12, im Winter von 8 bis 1 Uhr vormittags und, soweit erforderlich, nachmittags von 3 Uhr 10 Minuten bis 5 Uhr.
Die Ferien werden im neuen Schuljahre liegen wie folgt: Pfingstferien vom Sonnabend, 14. Mai, bis Dienstag, 24. Mai, Sommerferien vom Sonnabend, 16. Juli, bis Dienstag, 16. Aug., Herbstferien vom Sonnabend, 1 Oklober, bis Freitag, 14. Oktober, Weihnachtsferien von Donnerstag, 22. Dezbr., bis Mittwoch, 4. Januar 1911. Schuljahrsschluß: Mittwoch, 5. April 1911
Das Reform-Realgymnasium zählte im abgelaufenen Schuljahre drei Klassen: Untertertia, Ober- tertia und Untersekunda. Es hat mit der ersten Schlußprüfung seine erste Probe abgelegt und die Hälfte seiner Entwicklung erreicht. Mit dem neuen Schuljahre wird die Obersekunda eröffnet.
Etwaige weitere Anmeldungen von Schülern haben bis spätestens den 3. April persönlich bei dem Direktor in seiner Sprechstunde oder schriftlich unter Benutzung eines von dem Pedellen unentgeltlich zu ent- nehmenden Anmeldescheins zu geschehen. Hierbei sind Geburts- bezw. Taufschein, der Impf- bezw. Wieder- impfschein und das letzte Schulzeugnis einzureichen. Abmeldungen sind zur Vermeidung der Verpflichtung zur weiteren Bezahlung des Schulgeldes spätestens bis zum 27. März bei dem Unterzeichneten durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter anzubringen.
Bei der Aufnahme in Sexta wird verlangt:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Kenntnis der Wortarten; Fertigkeit, etwas Diktiertes ohne grobe Rechtschreibungsfehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Geläufigkeit und Sicherheit innerhalb der vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen, Uebung im Schreiben der Zahlen nach Diktat; Kenntnis der wichtigsten Geschichten aus dem alten Testament und des Lebens Jesu.
Mit höherer Genehmigung werden fortan im Sommer keine vollständigen Zeugnisse mehr ausgegeben.
Marburg a. d. Lahn, am 13. März 1910.
Der Oberrealschuldirektor: Dr. Knabe.


