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Der Unterricht währt im Sommer von 7 bis 12, im Winter von 8 bis 1 Uhr vormittags und, soweit erforderlich, nachmittags von 3 Uhr 10 Minuten bis 5 Uhr.
Die Ferien werden im neuen Schuljahre liegen wie folgt: Pfingstferien vom Sonnabend, 29. Mai, bis Montag, 7. Juni, Sommerferien vom Sonnabend, 17. Juli, bis Dienstag, 17. August; Herbstferien vom Sonntag, 3. Oktober, bis Donnerstag, 14. Oktober; Weihnachtsferien vom Donnerstag, 23. Dezember bis Freitag, 7. Januar 1910. Schuljahrsschluß: Sonnabend, 19. März 1910.
Das Reform-Realgymnasium hat im abgelaufenen Schuljahre aus zwei Klassen, der Unter- Tertia B und Ober-Tertia B bestanden. Im nächsten Schuljahre werden von den bisherigen Quartanern in das Realgymnasium: 29, in die Oberrealschule: 31 Schüler eintreten.
Etwaige weitere Anmeldungen von Schülern haben bis spätestens den 17. April persönlich bei dem Direktor in seiner Sprechstunde oder schriftlich unter Benutzung eines von dem Pedellen unentgeltlich zu ent- nehmenden Anmeldescheins zu geschehen. Hierbei sind Geburts- bezw. Taufschein, der Impf- bezw. Wieder- impfschein und das letzte Schulzeugnis einzureichen. Abmeldungen sind zur Vermeidung der Verpflichtung zur weiteren Bezahlung des Schulgeldes spätestens bis zum 10. April bei dem Unterzeichneten durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter anzubringen.
Das Schulgeld wird in Zukunft betragen: 130 Mark für einheimische, 180 Mark für auswärtige Schüler in den Klassen von Sexta bis Untersekunda(einschl.), 150 Mark für einheimische, 200 Mark für auswärtige Schüler in den Klassen Obersekunda, Unter- und Oberprima.
Mit höherer Genehmigung werden fortan im Sommer keine vollständigen Zeugnisse mehr ausgegeben.
Marburg a. d. Lahn, am 27. März 1909.
Der Oberrealschuldirektor: Dr. Knabe.


