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auszug; Hecht, zwei Vortragsstücke, Klavierauszug und 4 Violinstimmen; Meister, zwei Konzertstücke, Partitur, Orgelstimme und 3 Violinstimmen; Schabert, Militärmarsch Nr. 1, 1 Klavier- und 4 Violin- stimmen. Manderscheid, klassische Vortragsstücke, Heft I, II und III; Album für Orgel, Heft VII, Partitur und 4 Violinstimmen. Geschenkt wurde vom Magistrat: Liszt, Die heilige Elisabeth, Klavier-Auszug.
12. Die Sammlung für Ruderboote beträgt jetzt 1690 Mark.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Auf Grund eines Gesuchs des Vaters oder dessen berechtigten Stellvertreters kann braven, fleißigen und beanlagten Schülern ein Nachlaß an Schulgeld bewilligt werden. Solche Gesuche sind in den ersten 14 Tagen jedes Schulhalbjahres an den Magistrat ein-— zureichen. Schülern der Sexta und Quinta und solchen, welche die Anstalt noch nicht ein halbes Jahr lang besucht haben, wird ein Nachlaß nicht gewährt.
An würdige und bedürftige Schüler werden auf ein Gesuch an den Direktor Schul-— bücher aus der Hilfsbibliothek, soweit der Vorrat reicht, verliehen.
VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.
Die geehrten Eltern und Pensionsgeber unserer Zöglinge werden dringend gebeten, der Lehrer- schaft in der Durchführung der Schulordnung ihre pflichtgemäße Unterstützung zu gewähren. Im Interesse der Schüler ist es sehr erwünscht, sich vertrauensvoll mit den Lehrern der Anstalt in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig; ein Besuch in den letzten Wochen des Schuljahres wird im allgemeinen keinen Wert mehr haben. Sprechstunden der einzelnen Herren im Gebäude der Oberrealschule(meist im Zimmer Nr. 35 im I. Stock) werden nach wie vor in der Schule bekannt gegeben. Ganz besonders wertvoll ist es, wenn sich die Eltern öfter die Hefte ihrer Söhne vorlegen lassen. Dies wird in der Sprechstunde meist nur dann geschehen können, wenn die Eltern vorher darum nachsuchen. Von der Schule aus werden nach einer Verfügung der Behörde nur bei erheblichen Anlässen Mitteilungen an die Eltern gesandt, die mit Namensunterschrift zu versehen und zurückzusenden sind. Der Direktor ist an jedem Wochentage von 11 bis 12 ¼ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, in seiner Wohnung nur ausnahmsweise nach vorangehender Anmeldung.
In den Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehr-— anstalten ist keine Veränderung eingetreten, zu den Berechtigungen der Oberrealschule ist hinzugetreten das Studium der Medizin, wenn der Abiturient an dem Lateinunterricht teilgenommen hat.
Für diejenigen Schüler der obersten Klassen, die in den lehrplanmätsigen Lehrfächern durchaus
genügen, ist ein Privatkursus zum Erlernen der Elemente der lateinischen Sprache eingerichitet, dessen Besuch mit Rücksicht auf einzelne Berufsarten empfohlen wird.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung und Dienstag, den 28. April, morgens 8 Uhr, mit dem Unterrichte.
Der Unterricht währt im Sommer von 7 bis 12, im Winter von 8 bis 1 Uhr vormittags und, soweit erforderlich, nachmittags von 3 Uhr 10 Minuten bis 5 Uhr


