I. Der Unterricht.
1. Die Lehrverfassung. a) Stundentafel des Gymnasiums(nach dem Erlaß vom 31. Oktober 1924).
Fächer vI V IV OIſoIſIſoOIUIn
Religion 2 2 2 2 2 2 2 2 2 18 Deutscech....... 5 4 3 3 3 3 4 3 3 31 Latein 7 7 7 6 6 5 5 5¹ 553 Griechisch.........——— 6 6 6 61 61 6136 Neuere Fremdsprache.—— 3 2 2 2 2 2 2 15 Geschichte......— 1 2 2 2 3 3 3 3 19 Erdkunde 2 2 2 1 1 1 1 1 1 12 Mathematik 3 4 4 4 3 3 4 3 4 1 4]33 Naturwissenschaften.... 2 2 2 2 2 2 2 21 2 18 Zeichnen 2 2 2 2 2 1 11 1 12] 14 Singen 2 2——————— 4 Zusammen ſ 26 26 27 29 29 29 29 29 29 253
Dazu: Turnen und Spiele.. 4 3 4 4 4 4 4 4 4 24 Musilk.......—— 2 2 2 2 2 2 2 4 Arbeitsgemeinschaften.—————— 2+ 2—2 3
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* Alle 14 Tage 2 Stunden.
Die Klammern hinter den Ziffern bedeuten, daß Stundenverschiebungen innerhalb der zusammengefaßten Fächer möglich sind. Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Pflicht; frei ist die Wahl des Faches.
Bei den neueren Fremdsprachen ist Französisch Pflichtfach von IV— UII, dann wahlfrei. Englisch Pflichtfach von OII— OI.
Dazu kann nach Bedürfnis wahlfreier Unterricht in Hebräisch, einer zweiten modernen Fremdsprache und ev. auch anderen Fächern eingerichtet werden, wenn die Kosten dafür durch die Schüler aufgebracht werden und sich Lehrer dafür finden.
Anmeldung zu wahlfreiem Unterricht verpflichtet zur Teilnahme für mindestens ein Halbjahr; auch für diesen Unterricht werden Zeugnisse ausgestellt.
Im Turnen müssen die Klassen zu 7, im Spielen zu 5 Unterrichtsgruppen zusammen- gelegt werden..


