Jahrgang 
1894
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erteilen zu lassembe so lange dieselben noch Schüler der untern Klassen(einschliesslich der Ober. tertia) sind.

c) In Betreff des Kontirmandenunterrichts spreche ich wiederhoft die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während ihrer Lehrzeit in einer der Tertien konfirmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich,

ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.

d) Ferner richte ich an diejenigen Eltern, deren Söhne mit einer mangelhaften oder nicht genügenden Note in einem oder mehreren Fächern versetzt worden sind, in ihrem eigenen

wohlverstandenen Interesse das dringende Ersuchen, sich alsbald nach Wiederbeginn des Unter-

richts mit den betr. Herren Ordinarien, Pezw. Fachlehrern, über die Wege und Mittel ins Be-

nehmen zu setzen, durch welche ihre Söhne die betr. Mängel am leichtesten und schnellsten

beseitigen können. Sollte eine solche Verständigung mit der Schule, wie es nach unserer

Erfahrung bisher leider nur zu oft geschehen ist, unlerbleiben, so w rurden sich die Eltern die unausbleiblichen Folgen der Versäumnis lediglich selbst zuzuschreiben haben: die Schule aber muss in diesem Falle jede Verantwortung von sich ablehnen.

e) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähig- keit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nieht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

f) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interes ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymanasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjältrigen Programmesstehen auf Verlangen gern zu Dienster

g) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich e ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung o Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen.

h) Das neue Schuljahr 1894/95 beginnt Montag den 2. April vormittags 8 Uhr mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler. 4

Anmeldungen werden unfer Vorlegung von Geburts- und Impf-, bezw. Wiederimpf- scheinen, sowie eines Zeugnisses der bisherigen Lehrer erbeten. Die nötigen Anmeldescheine sind bei dem Pedellen unentgeltlich zu haben.

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. Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Georg Buchenau.