Jahrgang 
1889
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2. Zur Nachricht.

a) Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Teilnahme am Tanzunterricht für Schüler oberer Klassen das regelmässige Fortschreiten derselben in der Schule gefährdet. Des- halb richte ich an die Eltern die Bitle, ihren Söhnen, wenn irgend möglich, den Tanzunterricht erteilen zu lassen, so lange dieselben noch Schüler der untern Klassen(einschliesslich der Ober- tertia) sind.

b) Ferner richte ich an diejenigen Eltern, deren Söhne unter Hinweis auf die Verfügung vom 11. Oktober 1884 in einem oder mehreren Fächern versetzt worden sind, in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse das dringende Ersuchen, sich alsbald nach Wiederbeginn des Unter- richts mit den betr. Herren Ordinarien, bezw. Fachlehrern über die Wege und Mittel ins Be- nehmen zu setzen, durch welche ihre Söhne die betr. Mängel am leichtesten und schnellsten

beseitigen können. Sollte eine solche Verständigung mit der Schule, wie es nach unserer Erfahrung bisher leider nur zu oft geschehen ist, unterbleiben, so würden sich die Eltern die

unausbleiblichen Folgen ihrer Versäumnis lediglich selbst zuzuschreiben haben: die Schule aber muss in diesem Fall jede Verantwortung von sich ablehnen.

c) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; p) die Fähig- keit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

d) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäſtigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge, wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt einge- führten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasial- unterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

e) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schiler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen. Ich bitte, für diese Besprechungen, sofern nicht ein Eilfall oder ein Anliegen Auswärtiger vorliegt, in welchen Fällen ich jeder Zeit zu sprechen bin. mögxlichst die im Gymnasialgebäude angeschlagenen Sprechstunden des Direktors zu wählen.

1) Das neue Schuljahr 1889/90 beginnt Montag den 29. April morgens 8 Uhr mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler.

Anmeldungen werden unter Vorlegung von Geburts- und Impf-, bezw. Revaccinations-

scheinen, sowie eines Zeugnisses der bisherigen Lehrer pis zum 27. April erbeten.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Georg Buchenau.