Jahrgang 
1886
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Erträge, welche nicht zur Verwendung gekommen sind, werden zu dem Kapital geschlagen und gehen ebenfalls in das Eigentum des Gymnasiums über.

§ 3. Über die Verwendung der Zinsen entscheidet in jedem Jahr, wo möglich am 22. April, als am Jahrestag der Jubiläums-Feier, das Lehrerkollegium auf den Vorschlag des zeitigen Direktors. Die Verwendung besteht in der Verleihung eines Beneficiums im Betrage von wenigstens drei Vier- teilen der Gesamtsumme an einen fleissigen, braven, begabten und nur mässig bemittelten Schüler der Prima. Der vierte Teil des Zinsen-Ertrags kann nach dem Ermessen des Lehrerkollegiums auch ander- weitig zum Wohl und zur Freude der Schüler verwendet, kann aber auch zu dem Beneficium hinzu- gefügt werden. Die in dieser Beziehung gefassten Beschlüsse sind in einer Versammlung der Lehrer und Schüler, sowie in dem Jahresprogramm des Gymnasiums bekannt zu machen.

§ 4. Die Verwaltung des Stiftungs-Vermögens wird von dem zeitigen Rendanten des Gymnasiums unter der Aufsicht des zeitigen Direktors geführt. Zur Anlegung der Kapitalien hat der Rendant die Genehmigung des Lehrerkollegiums einzuholen, sowie er demselben auch jährlich Rechnung ablegen wird.

§ 5. So lange der Jubilar lebt, steht demselben mit Ausschluss der dem Lehrerkollegium im § 3 erteilten Befugnis die Entscheidung über die jährliche Verwendung des Zinsen-Ertrags nach den in jenem§ gegebenen Bestimmungen zu.

Das Stipendium im Betrag von 60 M. wurde am 22. April 1885 durch Herrn Geh.- Rat Dr. Münscher an den Primaner Eduard Rau verliehen.

3. Die Unterstützungsbibliothek ist bestimmt, unbemittelten Familien den Schulbesuch ihrer Söhne zu erleichtern durch Darleihung von Schulbüchern zum Gebrauch in der Schule. Diese Bibliothek, entstanden aus Beiträgen an Büchern von Verlagsbuch- händlern, früheren Schülern und andern Freunden der Schule, wird hiermit dem Wohl- wollen des Publikums empfohlen. Als Geschenke gingen ein von dem Abitur. K. Metzner 21, von dem Abitur. E. Rothfuchs 4 Bände gebrauchter Schulbücher. Die Verwaltung der Unterstützungsbibliothek hat Gymnasiallehrer Dr. Wilhelmi freundlichst übernommen. Derselbe leiht gegen eine von dem Direktor abgestempelte Empfangsbescheinigung für

nächstes Semester Bücher aus.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 1. Ordnung der öffentlichen Schlussprüfung.

Montag, den 12. April 1886.

Nachmittags: Chorgesang.

Von 2 3 Uhr: Oberprima. Thukydides. Collmann. Mathematik. Weidenmüller. Von 3 4 Uhr: Unterprima. Sophokles. Bachenau. Physik. Weingärtner. Dienstag, den 13. April 1886. Vormittags: Von 8 9 Uhr: Obersekunda. Geographie. Wilhelmi. Französisch. Schäfer. Von 9 10 Uhr: Untersekunda. Livius. Loeber. Mathematik. Weidenmäller.