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konnten. Die Abgewieſenen, von denen noch der eine und andere bezuͤglich ſeiner Vorbildung hätte aufgenommen werden können, mögen im nächſten Jahre wieder kommen, wo ſie, da ſie bis dahin auch das geſetzliche Atter haben, um ſo ſicherer Ausſicht auf Aufnahme haben, wenn ſie es inzwiſchen an ihrer Fortbildung nicht fehlen laſſen. naA. A — Die vorjährige öffentliche Jahresprüfung wurde unter Leitung des Direktors am 1. Mai abgehalten. Die Entlaſſungs⸗ rede des Direktors handelte über Schulſtrafen.
Das Schuljahr 18% wurde eröffnet am 25. Mai 1869; die Herbſtferien dauerten vom 10. September bis zum 11. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. Dec. 1869 bis zum 4. Jan. 1870. Sommer⸗ und Winterſemeſter wurden in herkömmlicher Weiſe mit Gottesdienſt in der Hauskapelle des Seminars eröffnet. Um 8 Uhr war Eröffnung im Schulſaale mit Geſang, Gebet, Mittheilung der Schulgeſetze und Anſprache des Direktors an Lehrer und Schüler.. 2 t Die Trimeſtralceuſuren wurden wie ſeither in folgender Weiſe abgehalten. In einer Lehrerkonferenz wurden die Noten der Schüler in Betragen, Fleiß und Keuntuiſſen feſtgeſtellt. Darauf hielt der Direktor in Gegenwart aller Lehrer an die im Schulſaale verſammelten Schüler, nachdem der Religionslehrer dieſen Akt mit einem Gebet eröffnet, eine Anſprache, worin er über den ſittlichen und wiſſenſchaftlichen Geiſt der Schüler im abgelaufenen Zeitraum Rechenſchaft gab und die geeigneten Lehren und Ermahnungen au⸗ knüpfte. Hierauf begaben ſich die Schüler in ihre Klaſſen, wo dann der Direktor wieder in Gegenwart aller Lehrer jedem einzelnen Schüler ſeine Cenſur mittheilte. 5
Um Betragen und Fleiß der Schüler möglichſt zu überwachen und zu fördern, wurden neben den Trimeſtralcenſuren noch monat⸗ liche Cenſuren über Betragen und Fleiß gehalten. Das Ergeb⸗ niß der Lehrerkonferenz wurde den im Schulſaale verſammelteu Schülern vom Direktor mündlich mitgetheilt, wobei mehr das Ver⸗ halten der einzelnen Klaſſen während des abgelaufenen Monates, als das jedes einzelnen Schülers zur Sprache kam. Einzelne Schüler wurden nur dann genannt und zurechtgewieſen, wenn eine beſondere Veranlaſſang dazu gegeben war.
In religiös⸗kirchlicher Hinſicht iſt die alte erprobte Uebung beibehalten worden: an den Werktagen Beſuch der hl. Meſſe in der. Hauskapelle; an Sonn⸗ und Feiertagen Beſuch des Vor⸗ und Nach⸗ mittagsgottesdienſtes in der Pfarrkirche, wobei die Seminariſten den Geſang zu tragen haben; alle 8 Wochen Beicht und Kommu⸗ nion in der Pfarrkirchht.


