Wellen. 1 Apparat zum Nachweis elektriſcher Wellen in Drähten. 19 Wandtafeln für den natur⸗ kundlichen Unterricht. 4. Sammlung für Vokal⸗ und Inſtrumentalmuſik.
Gekauft wurden: a) Wiltberger(Marſch op. 93), Hofmann(Streichquartette), Beethoven⸗ Laubenfeld(Adagio), Bach(Abendglocken), Lorenz(Paſtorale), Schubert(Andante), Weber⸗Stapf (Freiſchütz), Reißiger(Felſenmühle), Weber(Jubel⸗Ouverture). b) Violoncello mit Bogen.
Geſchenkt wurden von Herrn Buchhändler W. Kalb, hier, verſchiedene Veſperpſalmen und „Wiegenlied“, alle für Alt, Tenor, Bariton und Baß bearbeitet von C. Walter.
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VI. Stiftungen und Unterſtützungen.
Das Kuratorium hat ſeiner Befugnis gemäß auch in dieſem Jahre dürftigen und würdigen Schülern Schulgeldbefreiungen gewährt. Die Geſamtſumme der Ermäßigungen belief ſich auf unge⸗ fähr 10 Proz. der Soll⸗Einnahmen aus dem Schulgeld. Geſuche um Schulgeldbefreiungen ſind innerhalb der erſten 14 Tage des neuen Schuljahres bei dem Kuratorium oder der Gymnaſialdirektion einzureichen. Verſpätet eingereichte Geſuche werden grundſätzlich nicht berückſichtigt. Die bewilligten Ermäßigungen gelten nur für das laufende Schuljahr. Für die Werneke⸗Stiftung zur Unterſtützung dürftiger Schüler ſind in dem Schuljahre 280 Mk. eingegangen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eftern.
Am Donnerſtag den 2. April wird das Schuljahr geſchloſſen.
Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag den 21. April. Am Montag den 20. April werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangs⸗ zeugnis vorlegen. Ebenſo ſind Impf⸗ beziehungsweiſe Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Serta iſt das vollendete neunte Lebensjahr erforder⸗ lich. Als Vorkenntniſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungs⸗ arten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden im Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungs⸗ bücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Pro⸗ grammen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Programme ſtehen zu Dienſten.
Den Eltern und Pflegern, welche in betreff ihrer Söhne und Mündel eine Beſprechung mit den Lehrern wünſchen, diene zur Nachricht, daß in einer tabellariſchen Zuſammenſtellung(auf dem Flur des Schulgebäudes) Ort, Tag und Stunde angegeben ſind, an denen die Lehrer für ſie zu ſprechen ſind.
Die Hauswirte der Schüler ſind verpflichtet, das Lehrerkollegium in der Handhabung der


