VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Am Donnerstag den 23. März wird das Schuljahr geſchloſſen.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 11. April. Am Montag den 10. April werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete an den beiden vorhergehenden Tagen im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen. Ebenſo ſind Impf⸗ beziehungsweiſe Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Als Vorkenntniſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler nieder⸗ zuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden im Intereſſe ihrer Zöglinge und unſerer Anſtalt erſucht, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Programmen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Programme ſtehen zu Dienſten.
Die Hauswirte der Schüler ſind verpflichtet, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disziplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von ſeiten der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit inne halten und zu ihren Studien verwenden, ſowie in der von der Schule be⸗ ſtimmten Zeit das Haus nicht mehr verlaſſen. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt. Etwa vorgekommene Ungehörigkeiten ſind von den Hauswirten dem Direktor beziehungsweiſe den Lehrern, wenn ſie die Schüler beſuchen, oder bei anderen Gelegenheiten mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzu⸗ ſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht ge⸗ lingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen unſerer Stadt außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.
Der Gymnaſial⸗Direktor:
Dr. Wahle.


